75 Jahre Grundgesetz: Quellen zu seiner Reform nach 1990

Link zum Beitrag "Die versuchte Verfassungsreform"

Seit dem Inkrafttreten des deutsch-deutschen Einigungsvertrags 1990 gilt das Grundgesetz in Brandenburg – so wie es die Mütter und Väter der Verfassung vor 75 Jahren formuliert haben. Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 sah vor, Änderungen oder Ergänzungen des Grundgesetzes auszuarbeiten. Diese Idee wurde jedoch nicht verwirklicht. Welche Quellen dazu im Brandenburgischen Landeshauptarchiv zu finden sind, erfahren Sie in unserem Beitrag „Die versuchte Verfassungsreform“.