Urschriften

Übergabe von Urschriften und Drucksachen

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv verwahrt die Urschriften von Gesetzen, Verordnungen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Darüber hinaus werden alle amtlichen Drucksachen und sonstigen Veröffentlichungen  der Verfassungsorgane, Behörden, Gerichte, Einrichtungen und Betriebe des Landes Brandenburg dokumentiert.

Ansprechpartner
Niclas Knobl
Tel. 0331 5674-232
poststelle@blha.brandenburg.de

Übergabe von Urfassungen und Urschriften

Die Übergabe der Gesetzesurkunden (Urfassung) an das Brandenburgische Landeshauptarchiv erfolgt durch den Landtag auf der Grundlage der Archivordnung des Landtags in der jeweils geltenden Fassung nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Die Übergabe der Urschriften aller Verordnungen erfolgt durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg an das Brandenburgische Landeshauptarchiv und ist im § 29 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg geregelt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Projektes EL.Norm werden die Urfassungen der Gesetzesurkunden und die Urschriften aller Verordnungen in elektronischer Form übergeben.

Übergabe von Staatsverträgen

Die Übergabe der Urschriften zwischenstaatlicher Vereinbarungen (Staatsverträge und Verwaltungsabkommen) an das brandenburgische Landeshauptarchiv ist in Anlage 13 h zu § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg geregelt und kann mit formlosen Anschreiben durch die federführenden Ressorts erfolgen. Die abgebende Stelle erhält nach erfolgter Eingangsrevision eine Eingangsbestätigung.

Übergabe von Drucksachen

Gemäß § 4 Abs. 8 BbgArchivG sind die Verfassungsorgane, Behörden, Einrichtungen, Gerichte und Landesbetriebe verpflichtet, Exemplare aller von ihnen herausgegebenen oder in ihrem Auftrag erscheinenden amtlichen Drucksachen und anderen Veröffentlichungen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv laufend zu übergeben.