Das Brandenburgische Landeshauptarchiv hat gemäß § 14 Abs. 4 BbgArchivG in Verbindung mit § 5 Abs. 5 BbgArchivG für die obersten Landesbehörden ein Zwischenarchiv eingerichtet.
Zwischenarchivgut
Zwischenarchivgut sind gemäß § 2 Abs. 4 BbgArchivG die von einem öffentlichen Archiv zur vorläufigen Aufbewahrung in ein Zwischenarchiv übernommenen Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Aufbewahrung des Zwischenarchivgutes erfolgt im Auftrag der anbietenden Stelle oder ihres Rechts- oder Funktionsnachfolgers. Die abgebende Stelle bleibt für die Unterlagen weiterhin verantwortlich und entscheidet über die Benutzung durch Dritte. Die Benutzung des Zwischenarchivgutes erfolgt auf der Grundlage des für die abgebenden Stelle geltenden Rechts (Verwaltungsverfahrensgesetz , Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz) und andere Spezialgesetze). Der abgebenden Stelle wird auf Anforderung das von ihr eingebrachte Zwischenarchivgut ausgeliehen. Die Verantwortung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs beschränkt sich bis zur endgültigen Übernahme auf die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verwahrung und Sicherung dieser Unterlagen.
Die Zwischenarchivordnung wurde zum 1. März 2019 nach Ressortabstimmung in Kraft gesetzt.
Ansprechpartner*innen
Ressort MdFE, Ressort MWAE, Ressort MLUK, MIK Abt. V (Verfassungsschutz) Landesrechnungshof, Bundesbehörden | Anne Mauch, Referatsleitung | Tel. 0331 5674-221 | poststelle@blha.brandenburg.de |
Landtag, Staatskanzlei, Landesbeauftragte, Ressort MSGIV, Ressort MIL, Europaabteilung (aktuell MdFE) | Anja Führer | Tel. 0331 5674-224 | poststelle@blha.brandenburg.de |
Ressort MWFK | Karsten Süß | Herr Süß Tel. 0331 5674-244 | poststelle@blha.brandenburg.de |
Ressort MdJ, Ressort MIK (ohne Abt. V Verfassungsschutz), Ressort MBJS | Christiane Elias | Tel. 0331 5674-218 | poststelle@blha.brandenburg.de |
Übergabe von Zwischenarchivgut
Die Unterlagen werden nach einer vorläufigen Bewertung durch das Brandenburgische Landeshauptarchiv anhand eines von der abgebende Stelle erarbeiteten Übergabeverzeichnisses (Handreichungen und weiterführende Links) in das Zwischenarchiv übernommen. Die Übergabemodalitäten sind mit dem zuständigen Ansprechpartner abzusprechen.
Das Zwischenarchivgut wird durch das Brandenburgische Landeshauptarchiv entsprechend der Bewertungsentscheidung nach Ablauf der durch die abgebende Stelle festgelegten Aufbewahrungsfrist entweder in den Archivgutbestand überführt oder vernichtet. Bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann die abgebende Stelle die Aufbewahrungsfrist verkürzen oder verlängern.
Ausleihe von Zwischenarchivgut an die abgebende Stelle
Die abgebende Stelle benennt gegenüber dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausleihberechtigt sind. Die benötigten Unterlagen werden formlos unter Angabe der Bestandsbezeichnung und der laufenden Nummer (Archivsignatur) durch die abgebende Stelle beim zuständigen Ansprechpartner per E-Mail oder Telefon angefordert. Die Bereitstellung erfolgt zeitnah über den Kurierdienst des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen.