Wissenswertes für die Familienforschung

Von A wie Anfragen über K wie Kirchenbücher/Kirchenbuchduplikate bis Z wie Zuständigkeit des Archivs erstrecken sich die Inhalte. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Einen ersten Überblick können Sie sich auch anhand dieser Präsentation (PDF) verschaffen .

A    B    C    D    E    F    G    H    I/J    K    L    M    N    O    P    Q    R    S    T    U    V    W    XYZ

Anfragen, schriftliche

Die Anfrage sollte so viele Details wie möglich über die gesuchte(n) Person(en) enthalten:

Name, Vorname(n); Ort und Datum der Geburt (oder Taufe), Hochzeit (oder Scheidung), Tod, Konfession, Wohnort(e), Beruf, Immigrationszeitraum und -land, sonstige mit der Person im Zusammenhang vorliegende Informationen.

Recherchen durch Beschäftigte des Archivs können nur in der Datenbank und weiteren verfügbaren Recherchehilfsmitteln erfolgen. Wir geben Ihnen Hinweise auf relevante Bestände, Aktengruppen oder Archivalien. Die Durchsicht von Archivalien nehmen die Anfragenden selbst im Lesesaal vor oder lassen eine beauftragte Person (Person des Vertrauens) Einsicht nehmen.

Für Anfragen und Lesesaalnutzung gilt die Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv.

Auswanderung

Auswanderungsunterlagen, vorrangig aus dem 19. Jahrhundert, befinden sich in verschiedenen Beständen des Archivs, so z. B. in den Regierungen Potsdam (Rep. 2 A) und Frankfurt (Oder) (Rep. 3 B), den Kreisverwaltungen (Rep. 6 B) oder den Städten (Rep. 8).

Für die v. a. in den Sammelakten der Regierungen Potsdam und Frankfurt (Oder), wie z. B. „Gesuche um Erlaubnis zur Auswanderung aus Preußen, Entlassungsurkunden aus dem preußischen Untertanenverband“ (1809–1873 mit ca. 100 Bänden) enthaltenen Auswanderungskonsense (Auswanderungsgenehmigungen), wurde vor vielen Jahren eine alphabetische Namenskartei (Auswandererkartei Regierungsbezirk Potsdam bzw. Frankfurt (Oder)) erstellt.

In dieser sind folgende Angaben in der Regel erfasst, falls in den Akten genannt:

  • der Name des Auswanderers bzw. des Oberhaupts einer Auswandererfamilie und das Ziel der Auswanderung
  • bei Frauen der Geburtsname,
  • das Datum des Auswanderungskonsenses (der Auswanderungsgenehmigung) bzw. die Datierung des Vorgangs,
  • das Geburtsdatum des Auswanderers,
  • der Geburtsort des Auswanderers,
  • der Beruf des Auswanderers,
  • der Wohnort des Auswanderers,
  • Namen und Geburtsdatum oder Alter der Mitreisenden
  • Quellenangabe (Archivsignatur)

Darüber hinaus sind auch einzelne Akten aus anderen Beständen erfasst worden. Eine Gewähr auf Vollständigkeit kann jedoch nicht gegeben werden, so das gegebenenfalls in den entsprechenden Beständen ausgehend vom Auswanderungsjahr, dem letzten Wohnort vor der Auswanderung und Zielort recherchiert muss.

Die Angaben der im Landeshauptarchiv vorliegenden Auswandererkartei sind in der Online-Datenbank und auf der Internetseite von Ancestry recherchierbar. Digitalisate stehen im Internet allerdings nicht zur Verfügung. Wenn Sie hier konkrete Dokumente finden, können Sie diese im Lesesaal einsehen oder Scans bzw. Kopien bei uns anfertigen lassen.

Weitere Recherchemöglichkeiten:

Entnazifizierung

Entsprechend den Beschlüssen der Alliierten auf den Konferenzen in Jalta und Potsdam 1945 sollten alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland von Einflüssen des Nationalsozialismus befreit werden. Die Umsetzung verlief in den Besatzungszonen unterschiedlich. In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war die Entnazifizierung verbunden mit der politischen und ökonomischen Umgestaltung zum Aufbau eines sozialistischen Staates nach sowjetischem Vorbild. Ein Bestandteil war die Entfernung ehemaliger Nationalsozialisten und politisch missliebiger Personen aus der öffentlichen Verwaltung und leitenden Stellungen. Entnazifizierungsverfahren betrafen deshalb nur einen bestimmten Personenkreis und nicht pauschal alle ehemaligen NSDAP-Mitglieder. Entnazifizierungsverfahren wurden „von Amts wegen“ vor Ausschüssen und Entnazifizierungskommissionen auf kommunaler (Ort, Kreis) Ebene und auf Landesebene vorrangig gegen Personen geführt, die auch nach Kriegsende im Land Brandenburg lebten und dort im öffentlichen oder halböffentlichen (Reichsbahn, Reichspost) Dienst beschäftigt waren. Im Unterschied zu den westlichen Besatzungszonen konnten in der SBZ keine Entnazifizierungsanträge gestellt werden.

Akten der im Land Brandenburg tätigen Ausschüsse und Kommissionen zur Durchführung von Entnazifizierungsverfahren nach der Kontrollratsdirektive 24 und nach dem SMAD-Befehl 201 liegen im BLHA im Bestand Rep. 203 Entnazifizierungskommissionen vor.  Innerhalb einer geographischen Ordnung nach Land- und Stadtkreisen sind die Verfahrensunterlagen zu Sammelakten (geordnet jeweils nach Anfangsbuchstaben) formiert. Ein kreisübergreifendes Namensregister steht nicht zur Verfügung. Für Recherchen nach Verfahrensunterlagen zu einer Person ist neben Angaben zur Person (Lebensdaten, berufliche Tätigkeit) die Mitteilung des Wohnortes um 1946 im Land Brandenburg zwingend erforderlich.

Weitere personenbezogene Unterlagen zur Entnazifizierung sind im Bestand Rep. 161 NS-Archiv des MfS vorhanden und dort weitestgehend nach Namen recherchierbar. Dazu gehören vor allem Verfahrensunterlagen der Kommissionen zum SMAD-Befehl 201, außerdem im größerem Umfange Straf- und Ermittlungsverfahren auf Grund des SMAD-Befehls 201 gegen Personen wegen Verbrechen nach Kontrollratsgesetz Nr. 10 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrates.

Hilfestellungen

Hilfestellungen bei Familienforschungen bieten genealogische Vereine, wie z. B.

Kirchenbücher / Kirchenbuchduplikate

Kirchenbuchduplikate sind Zweitschriften, die von Geistlichen angefertigt wurden.  Sie befinden sich im Bestand Rep. 5KB Kirchenbuchduplikate und stehen demnächst in unserer Datenbank sowie auf den Internetseiten von Ancestry und Familysearch als Digitalisate zur Verfügung.

Ein gedrucktes Verzeichnis mit ausführlicher Einleitung liegt mit der Veröffentlichung von Falko Neininger (BLHA) vor: Brandenburgische Kirchenduplikate 1794-1874 (= Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. 23, Frankfurt am Main 2008).

Ehemals brandenburgische Gebiete östlich von Oder und Neiße sind in der Veröffentlichung von Georg Grüneberg: Kirchenbücher, Kirchenbuch-Duplikate und Standesamtsregister der ehemals brandenburgischen Kreise Königsberg, Soldin, Landsberg, Arnswalde, Friedeberg, Ost- und Weststernberg, Crossen, Züllichau-Schwiebus, Guben und Sorau [östl. der Neiße], Schwerin, Meseritz, Bomst. Bestandsverzeichnis 2021, Verlag G. Grünberg, Lenzen (Elbe) nachgewiesen.

Einzelne Kirchenbuchduplikate und Kopien aus Kirchenbüchern befinden sich im Landeshauptarchiv auch in den Beständen Rep. 7 Domänenämter der Kurmark, Neumark und Niederlausitz und Rep. 37 Guts- und Herrschaftsarchive.

Weitere Recherchemöglichkeiten sind z. B.:

Meldeunterlagen

Es gibt kein zentrales Melderegister für Brandenburg im Landeshauptarchiv.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem Aufsatz von Steffen Kober: Die Entwicklung des Einwohnermeldewesens in der Provinz und im Land Brandenburg bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, in: Personenbezogene Unterlagen im Archiv – Beiträge zu Melde- und Personenstandsunterlagen, Potsdam, Landesfachstelle für Archiv und öffentliche Bibliotheken, 2013.

Personenstandsregister (Standesämter)

In Brandenburg gibt es für geschlossene Personenstandsregister kein zentrales Personenstandsarchiv. Hierfür sind nach der Novellierung des Personenstandsgesetzes im Jahre 2009 die Amts-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreisarchive zuständig (siehe Personenstandsunterlagen). Diese erhalten von den Standesämtern die Unterlagen ab 1874 unter Berücksichtigung der entsprechenden Fristen (110 Jahre nach der Geburt, 80 Jahre nach der Heirat, 30 Jahre nach dem Tod) und geben daraus Auskunft.

Im Landeshauptarchiv befinden sich nur vereinzelt Personenstandsregister, z. B. im Bestand Rep. 46 Standesämter oder in den Überlieferungen der Rep. 8 Städte. Im Bestand Rep. 46 Standesämter sind zudem Sterbezweitbücher aus den Jahren 1933–1945 überliefert.

Provenienz /Pertinenz (oder O wie Ordnungsprinzip des Archivs)

Der Quellenfundus des Landeshauptarchivs ist grundsätzlich nach der Herkunft der Unterlagen, also nach Behörden, der sogenannten Provenienz geordnet (Herkunftsprinzip) und nicht nach  Sachgesichtspunkten (Orte, Berufe, Ereignisse etc.), Personennamen und möglichen Fragestellungen (Pertinenz) aufgebaut.

Beim weitaus größten Teil der vorliegenden Archivalien handelt es sich somit um Sachakten, die zu Sachbetreffen geführt wurden und nicht durch Namensregister erschlossen sind. Daher ist wichtig zu wissen, in welchem Zusammenhang die zu suchende(n) Persone(n) in entsprechenden Akten auftauchen könnten.

Verluste

Kriege, Brände oder andere Ereignisse führten zu Verlusten, so dass nicht alles in vollem Umfang im Archiv vorhanden ist.

Zuständigkeit

Die territoriale Zuständigkeit des Brandenburgischen Landeshauptarchivs erstreckt sich auf das Land Brandenburg sowie dessen historische Vorgängerterritorien, z. B. die ehemals brandenburgischen Kreise im heutigen Polen. Es ist nicht mit Preußen gleich zu setzen; Brandenburg war nur eine Provinz Preußens.