Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv bemüht sich darum, seine Website blha.brandenburg.de im Einklang mit der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.08.2020 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen der BbgBITV erfolgte in Form einer Selbstbewertung und eines elektronischen Testverfahrens (AChecker – Web Accessibility Checker).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BbgBITV weitgehend vereinbar. Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir bieten auf dieser Website Links zu Datenbanken des BLHA an, die nicht oder nur teilweise mit der BbgBITV vereinbar sind:

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

PDF-Dokumente
Die eingestellten PDF-Dokumente entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns Einschränkungen in Bezug auf die Barrierefreiheit der Website mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: friederike.scharlau@blha.brandenburg.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter poststelle@blha.brandenburg.de einholen.

Wir bemühen uns darum, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle –
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.07.2023 aktualisiert.