Die Landesgründung in Dokumenten #05

Die versuchte Verfassungsreform

Der Einigungsvertrags vom 31. August 1990 empfiehlt in Artikel 5, innerhalb von zwei Jahren eine Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Auf Bundesebene wurde zu diesem Zweck am 16. Januar 1992 die gemeinsame Verfassungskommission des Bundestags und des Bundesrates eingesetzt.


Das Land Brandenburg richtete eine interministerielle Arbeitsgruppe ein, um für die Bundesratsinitiative Vorschläge der Landesregierung zu bündeln. Die Federführung oblag dem Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten Referat II.2 (Verfassungsrecht, Völkerrecht, EG-Recht), Dr. Dietrich Franke. Als Organisationseinheit bestand das „Sekretariat der Verfassungsreform“ unter der Leitung von Reiner Kneifel-Haverkamp. Das Sekretariat sammelte Zuschriften von Institutionen, Zusammenschlüssen und Bürger*innen und wertete sie aus. Insgesamt 800.000 Eingaben wurden bei der gemeinsamen Verfassungskommission registriert.

Viele Gruppierungen mit bundesweiten Strukturen haben sich vermutlich an alle Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Teilweise wurden auch von mehreren Privatpersonen gleichlautende Schreiben eingesandt, die Beantwortung erfolgte jedoch für jedes Anliegen individuell – allerdings mit einem nur gering auf das Anliegen des Einsenders angepassten Formbrief.


Die Bundesratsinitiative konnte nach mehreren internen Auseinandersetzungen und Abstimmungen ihre ursprünglich angelegte weitgehende Reformidee nicht verwirklichen. Am 27. Oktober 1994 erfolgte die Änderung mehrerer Artikel des Grundgesetzes auf der Grundlage der Empfehlung u. a. zum Umweltschutz, zur Gleichberechtigung und zum Schutz Behinderter. Auf eine anfänglich vorgesehene Volksabstimmung wurde jedoch verzichtet. Anhand der überlieferten Zuschriften zeichnet sich ein Bild der Interessenvertretungen und ihrer zentralen Anliegen in diesen bewegten Jahren im noch jungen vereinten Deutschland ab.


Archivfakt
Das Ministerium der Justiz führt Generalakten für Unterlagen mit „bleibender Bedeutung“ und Einzelakten für Angelegenheiten „von vorübergehender Bedeutung“. Generalakten enthalten beispielsweise Gesetzesvorhaben, Erarbeitung von Verordnungen oder grundlegende Organisationsangelegenheiten in der Justiz. Für diese Akten sind die Aufbewahrungsfristen beim Ministerium sehr lang, weshalb das Landeshauptarchiv bisher (Stand Oktober 2020) Schriftgut vergleichsweise geringen Umfangs von 86 laufenden Metern aus dem Zeitraum von 1990–2015 übernommen hat.

Zu den Akten in der Online-Datenbank (Datensätze)

BLHA, Rep. 1300 Ministerium der Justiz  des Landes Brandenburg Nr. 2065

BLHA, Rep. 1300 Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg Nr. 2066

Zu den Beständen

Rep. 1300 Ministerium der Justiz  des Landes Brandenburg, Unterlagen der gemeinsamen Verfassungskommission (Systematikpunkt)

Rep. 1300 Ministerium der Justiz  des Landes Brandenburg (Bestandsvorwort)

Weiterführende Informationen

s. a. Deutscher Bundestag: Drucksache 12/6000, Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, 1993. [Abschlussbericht über die Arbeit der Kommission und die konkreten Empfehlungen]

Deutscher Bundestag „Verfassungskommission vor 20 Jahren konstituiert“, 2012.

Bundesgesetzblatt, BGBl Jahrgang 1994, Teil I, Nr. 75 vom 3.11.1994. [Geänderter Text des Grundgesetzes veröffentlicht im Bundesgesetzblatt]

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