Beständeaustausch mit dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Bild vergrößern: Aktenstapel im Magazinregal, beschriftet mit X. Hauptabteilung

Potsdam, 14. März 2024 – Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) hat ca. 380 laufende Meter Archivgut aus dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) übernommen. In etwas geringerem Umfang gab das Landeshauptarchiv Unterlagen an das GStA PK ab. Ziel dieses Austausches ist es, kriegs- und teilungsbedingt getrennt gelagerte Archivbestände im zuständigen Archiv zusammenzuführen, und damit die Nutzung zu vereinfachen.

Warum lagen brandenburgische Bestände im GStA?

Im Gegensatz zu anderen preußischen Provinzen bestand für die Provinz Brandenburg vor 1945 kein selbstständiges Provinzialarchiv. Diese Funktion übernahm das Preußische Geheime Staatarchiv in Berlin-Dahlem – als Zentralarchiv des preußischen Staates für die Überlieferung zentraler Behörden und Einrichtungen des preußischen Staates zuständig.

Für die Betreuung der brandenburgischen Provinzialüberlieferungen wurde im Preußischen Geheimen Staatarchiv 1883 das Brandenburgische Provinzialarchiv als X. Hauptabteilung eingerichtet. 1931 in Staatsarchiv für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin umbenannt, blieb es organisatorisch und räumlich weiterhin im GStA.

Auslagerung und Teilung der Bestände

Während des Zweiten Weltkriegs wurden auch die Bestände der X. Hauptabteilung zum Schutz in Salzbergwerkstollen südlich von Magdeburg ausgelagert, allerdings nicht vollständig. Ein Teil der Bestände verblieb in Berlin, teilweise wurden Bestände dabei geteilt.

Nach 1945 zementierte die deutsche Teilung die kriegsbedingte Trennung der Archivbestände. Während die auf das Gebiet der SBZ/DDR ausgelagerten Bestände in das 1949 neu gegründete Landeshauptarchiv in Potsdam gelangten, blieben kleinere Reste dieser Bestände sowie nach 1945 aus (West-)Berliner Dienststellen übernommene Unterlagen mit Bezug zur Provinz Brandenburg im GStA PK in Berlin-Dahlem.

Die kriegsbedingten Verlagerungen bewirkten andererseits, dass auch im Landeshauptarchiv Bestände von Behörden lagen, die auf Grund ihres starken zentralstaatlichen Bezugs, ihrer militärischen Funktion oder eines anderen regionalen Bezuges heute in die archivarische Zuständigkeit des GStA PK fallen. 

Welche Bestände umfasst der Austausch?

Im Rahmen des Beständeaustausches übernimmt das Landeshauptarchiv Bestände der X. Hauptabteilung aus dem GStA PK. Dazu gehören u. a. Aktenbestände der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, des Oberpräsidenten sowie der beiden Regierungen Potsdam und Frankfurt (Oder). Letztere enthalten Überlieferungen des 19. Jahrhunderts, vor allem der Abteilungen für Kirchen und Schulen sowie für Domänen und Forsten.

Daneben umfassen die Abgaben des GStA PK Bestände verschiedener Provinzial-, Lokal- und Justizbehörden, darunter die hier bislang weitgehend fehlende Aktenüberlieferung des Oberlandesgerichts/Appellationsgerichts Frankfurt (Oder). Dazu kommen noch umfangreiche Aktenbestände der Oberpostdirektionen Potsdam und Frankfurt (Oder) und Akten des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg.

Zudem übernimmt das Landeshauptarchiv verschiedene Gutsarchive und Nachlässe. Eine Übersicht finden Sie in dieser Liste.

Was passiert als nächstes?

Die historischen Unterlagen werden in den nächsten Monaten revidiert, gereinigt und größtenteils umsigniert. Nach diesen Arbeiten sind die übernommenen Bestände für Nutzende in der Online- Archivdatenbank recherchierbar und können im Lesesaal bereitgestellt werden.

Bild vergrößern: Akten in Rollregalanlage