Kirchenbuchduplikate online verfügbar

Detailaufnahmen von handschriftlichen Eintragungen in einem Kirchenbuchduplikat

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv hat seine Kirchenbuchduplikate (1794–1874) digitalisiert und online gestellt. Mit rund 500.000 Seiten ist ein großer Teil dieser wichtigen familien- und sozialgeschichtlichen Quelle für Brandenburg online verfügbar.

Die Kirchenbuchduplikate im Landeshauptarchiv ersetzen in vielen Fällen verlorene Originale und haben dadurch unschätzbaren Wert. Sie enthalten Tauf-, Trau- und Bestattungsregister sowie Konfirmanden- und Kommunikantenlisten für etwa 1.900 Orte im Land Brandenburg und in heute polnischen Teilen der ehemaligen Provinz Brandenburg.

Die Duplikate sind in der Archivdatenbank des Landeshauptarchivs zu finden. Bei der Verwendung der digitalisierten Aktenbände beachten Sie bitte, dass die Bände Duplikate mehrerer Gemeinden oder Orte enthalten können. Aktualisierte Informationen zur Bestandsgeschichte, zur Verzeichnung und zur Benutzung finden Sie in der Bestandseinleitung.

Zur besseren Orientierung und Recherche im Bestand steht auch das Verzeichnis Brandenburgischer Kirchenbuchduplikate 1794-1874 zum Herunterladen zur Verfügung. Das Verzeichnis bietet einen detaillierten Nachweis der im Archiv als Duplikat erhaltenen Jahrgänge.


Hintergrund: Anfertigung der Kirchenbuchduplikate und Aufbewahrung in den Gerichten

Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 schrieb vor, dass die Kirchengemeinden jährlich Abschriften der Einträge in ihren Kirchenbüchern zu fertigen und an die örtlichen Gerichte zur Aufbewahrung abzugeben hatten. Damit sollten die Personenstandsangaben in den Kirchenbüchern vor Verlust durch Katastrophen gesichert werden. Die Abschriften sollten von den Küstern gefertigt und von den Pfarrern überprüft werden.

Die Gerichte hatten darüber zu wachen, dass die Duplikate für alle Orte in ihrem Gerichtssprengel ordnungsgemäß gefertigt sowie pünktlich und vollständig abgegeben wurden. Da die Fertigung und Aufbewahrung der Duplikate für alle Beteiligten eine lästige Pflicht war sowie detaillierte und einheitliche Regeln dafür fehlten, wurde in den Pfarreien und in den Gerichten sehr unterschiedlich verfahren. Mangelnde Sorgfalt führten gelegentlich zu Lücken in den Beständen und zu Fehlern in den Abschriften. In manchen Fällen machten die Pfarreien aber auch mehr als gefordert und lieferten außer den Abschriften der Register der Getauften, Getrauten und Bestatteten auch Abschriften der Listen der Konfirmierten und der Kommunionsempfänger oder anderer Einträge in den Kirchenbüchern ab.

Mit der Einrichtung von Standesämtern und der Führung ziviler Personenstandsregister in den östlichen Provinzen Preußens zum 1. Oktober 1874 endete die Verpflichtung zur Fertigung und Abgabe von Duplikaten. Die Duplikate des Jahres 1874 enthalten in der Regel nur die Kirchenbucheinträge der Zeit bis zum 30. September 1874.

Was genau ist im BLHA überliefert?

Im Bestand Rep. 5 KB sind die im Brandenburgischen Landeshauptarchiv erhaltenen Duplikate evangelischer Kirchenbücher der Provinz Brandenburg aus dem Zeitraum von 1794 bis 1874 und einzelne Duplikate anderer Konfessionen zusammengefasst.

Die Überlieferung der Kirchenbuchduplikate der Provinz Brandenburg ist sehr unvollständig. Lücken entstanden bereits im 19. Jahrhundert durch Vernachlässigung der Abgabepflicht oder Verluste bei den Gerichten. Die größten Verluste wurden durch den Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen verursacht.

Zur Bestandbeschreibung in der Online-Recherche

Informationen zur Nutzung des digitalisierten Archivgutes