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Zeugnisse der NS-Justiz für die Zukunft bewahren

- Erschienen am 13.10.2026
Rep. 12C Berlin II Nr. 19106

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) erhält Fördermittel für die langfristige Erhaltung von Zeugnissen der politisierten Strafverfolgung in der NS-Zeit. Der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dem Archiv zur Förderung gratuliert und sich heute bei einem Rundgang durch die Werkstätten des Archivs über die vorbereitenden Arbeiten zur Sicherung der rund 29.000 historischen Akten des NS-Sondergerichts Berlin informiert.

Die erste Projektphase zur Erfassung von Schäden und Maßnahmen wird von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) 2026/2027 mit 54.550 Euro gefördert. Ziel sind die Restaurierung und Digitalisierung der Originale aus den Jahren 1933 bis 1945 sowie die anschließende Veröffentlichung der Akten im Internet.

„Die Akten veranschaulichen Tausende individuelle Schicksale und das brutale Vorgehen der NS-Strafverfolgung. Sie machen auf eindrückliche Weise sichtbar, wie die nationalsozialistische Justiz rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft setzte“, erklärt Olaf Scholz. „Für unsere demokratische Gesellschaft ist es wichtig, dass wir diese Zeugnisse erhalten und sie auch künftig für Forschung, Bildung und öffentliche Auseinandersetzung zugänglich sind. Deshalb bin ich dem Archiv und den Fördergebern dankbar, dass sie den ersten Schritt dieses großen Vorhabens gehen.“

Politisierte Kriminalität und Verfolgung des Widerstandes

Der Archivbestand Rep. 12C Staatsanwalt beim Sondergericht Berlin II enthält Strafakten, Anklageschriften und Urteile der Sondergerichtskammern beim Landgericht Berlin aus den Jahren 1933 bis 1945. Die Unterlagen dokumentieren die von Abschreckung, politischer Verfolgung und Willkür geprägten Urteile der NS-Justiz, darunter Haft- und Todesstrafen für geringfügige Vergehen wie das Hamstern von Lebensmitteln oder den Diebstahl von Kleidungsstücken während des Krieges.

„Die Opfer kamen aus allen Bereichen der Gesellschaft“, so Mario Glauert, Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. „Es sind alltägliche Fälle wie der von Hermann Vogt, einem Fleischermeister aus Caputh, der für eine Schwarzschlachtung zum Tode verurteilt wurde. Die Quellen überliefern aber auch die Verfolgung bekannter Persönlichkeiten des Widerstands, wie den Prozess gegen den Berliner Domprobst Bernhard Lichtenberg, der am 22. Mai 1942 vom Sondergericht verurteilt wurde und nach zwei Jahren Haft auf dem Weg in das Konzentrationslager Dachau starb.“

In den Akten befinden sich weitere politische Fälle, beispielsweise Todesurteile für das Hören ausländischer Rundfunksender oder kritische Äußerungen zum NS-Staat. Verhandelt wurden aber auch Gewalttaten wie die des als „S-Bahnmörder“ bekannt gewordenen Paul Ogorzow.

Herausforderungen: Brüchiges Papier und Beweismittel

Die Akten des NS-Sondergerichts Berlin bestehen aus brüchigem, säurehaltigem Papier und weisen vielfältige Beschädigungen auf. Zudem enthalten die Akten oft Fotografien und Beweismittel. Man findet beispielsweise Schlüssel, Haare oder kleinere Tatwaffen. Diese Objekte sollen künftig separat aufbewahrt werden, da sie das Papier weiter beschädigen könnten.

Im Rahmen des Projekts werden der Zustand der Akten erfasst und die notwendigen konservatorischen Maßnahmen festgelegt. Die für 2026 und 2027 zur Verfügung gestellten Projektmittel ermöglichen die Schadenserfassung für 9.240 von insgesamt rund 29.000 Akten. Anschließend sollen die Unterlagen paketweise konservatorisch bearbeitet und digitalisiert werden.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), getragen vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL), fördert das Projekt mit 54.550 Euro. Hinzu kommen Eigenmittel des Landeshauptarchivs in Höhe von 64.700 Euro. 

Hintergrund der Sondergerichte

Bereits im März 1933 ordnete die NS-Regierung in jedem Oberlandesgerichtsbezirk die Einrichtung von Sondergerichten als Spezialstrafkammern an. Diese Sondergerichtskammern ermöglichten ein beschleunigtes Verfahren, um politische Gegner*innen des Nationalsozialismus und Menschen mit unangepasstem Verhalten zu bestrafen. Dafür wurden rechtsstaatliche Prinzipien des Strafverfahrens außer Kraft gesetzt. Unter anderem entfielen die gerichtliche Voruntersuchung und die Möglichkeit einer Berufung. Richter konnten Beweiserhebungen ablehnen; die Rechte der Verteidigung wurden beschnitten.

Mehr zum Hintergrund des Archivbestandes: Frank Schmidt, „… das gesunde Volksempfinden … verletzt“ – Sondergerichte und Kriegssonderstrafrecht. Dokumente zur „Volksschädlings-Verordnung“ und zum Umgangsverbot mit Kriegsgefangenen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, in: Brandenburgische Archive. Berichte und Mitteilungen aus den Archiven des Landes Brandenburg 32 (2025), S. 54-60.