Zwischenarchivgut
Oberste Landesbehörden können Papierunterlagen, die noch einer Aufbewahrungsfrist unterliegen, als Zwischenarchivgut an das Brandenburgische Landeshauptarchiv übergeben.
Die Aufbewahrung des Zwischenarchivgutes erfolgt im Auftrag der abgebenden Stelle oder ihres Rechts- oder Funktionsnachfolgers. Diese bleiben für die Unterlagen weiterhin verantwortlich und entscheiden über die Benutzung durch Dritte.
Die Verantwortung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs beschränkt sich auf die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verwahrung und Sicherung der Unterlagen sowie die Vernichtung oder Übernahme ins Endarchiv nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.
Oberste Landesbehörden können Papierunterlagen, die noch einer Aufbewahrungsfrist unterliegen, als Zwischenarchivgut an das Brandenburgische Landeshauptarchiv übergeben.
Die Aufbewahrung des Zwischenarchivgutes erfolgt im Auftrag der abgebenden Stelle oder ihres Rechts- oder Funktionsnachfolgers. Diese bleiben für die Unterlagen weiterhin verantwortlich und entscheiden über die Benutzung durch Dritte.
Die Verantwortung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs beschränkt sich auf die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verwahrung und Sicherung der Unterlagen sowie die Vernichtung oder Übernahme ins Endarchiv nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.
Kontakt
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Referat 21 – Landtag, Landesregierung, Landesbehörden, mittlere und untere Bundesbehörden, nichtstaatliches Archivgut ab 1990
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Referat 21 – Landtag, Landesregierung, Landesbehörden, mittlere und untere Bundesbehörden, nichtstaatliches Archivgut ab 1990
Weitere Themen
Ausleihe von Zwischenarchivgut
Unterlagen die dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv als Zwischenarchivgut übergeben wurden, können jederzeit von anforderungsberechtigten Personen der abgebenden Stelle ausgeliehen werden. Mittels BLB Kurierdienst können die Akten innerhalb weniger Werktage in der abgebenden Stelle bereitgestellt werden.
Unterlagen die dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv als Zwischenarchivgut übergeben wurden, können jederzeit von anforderungsberechtigten Personen der abgebenden Stelle ausgeliehen werden. Mittels BLB Kurierdienst können die Akten innerhalb weniger Werktage in der abgebenden Stelle bereitgestellt werden.
Kontakt
Die Übergaben und Ausleihen werden von den für das jeweilige Ministerium zuständigen Kolleg*innen bearbeitet. Eine Übersicht finden Sie unter Kontakte für Behörden/Ansprechpartner*innen.
Die Übergaben und Ausleihen werden von den für das jeweilige Ministerium zuständigen Kolleg*innen bearbeitet. Eine Übersicht finden Sie unter Kontakte für Behörden/Ansprechpartner*innen.
Weitere Informationen
PDF Zwischenarchivordnung (folgt) |
PDF Handreichung zum Thema Abgabe an das Zwischenarchiv (folgt) |
PDF Ausleihe von Archiv- und Zwischenarchivgut (folgt) |
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PDF Ausleihe von Archiv- und Zwischenarchivgut (folgt) |