Bewertungsmodelle und Vereinbarungen
Für einige abgebende Stellen wurden Bewertungsmodelle entworfen. Diese bestimmen bereits im Vorfeld, welche Unterlagen archivwürdig sind und welche vernichtet werden müssen.
Auf Basis eines Bewertungsmodells kann eine „Vereinbarung über die Ausnahme von der Anbietungspflicht“ gem. § 4 Abs. 6 BbgArchivG abgeschlossen werden. So wird zwischen abgebender Stelle und Landeshauptarchiv vereinbart, welche Unterlagen archivwürdig sind und welche nicht archivwürdig sind.
Auf Grundlage der Vereinbarung werden die archivwürdigen Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv direkt übergeben. Die in der Vereinbarung als nicht archivwürdig bewerteten Unterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen durch die Behörde vernichtet.
Für einige abgebende Stellen wurden Bewertungsmodelle entworfen. Diese bestimmen bereits im Vorfeld, welche Unterlagen archivwürdig sind und welche vernichtet werden müssen.
Auf Basis eines Bewertungsmodells kann eine „Vereinbarung über die Ausnahme von der Anbietungspflicht“ gem. § 4 Abs. 6 BbgArchivG abgeschlossen werden. So wird zwischen abgebender Stelle und Landeshauptarchiv vereinbart, welche Unterlagen archivwürdig sind und welche nicht archivwürdig sind.
Auf Grundlage der Vereinbarung werden die archivwürdigen Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv direkt übergeben. Die in der Vereinbarung als nicht archivwürdig bewerteten Unterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen durch die Behörde vernichtet.
Kontakt
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Referat 21 – Landtag, Landesregierung, Landesbehörden, mittlere und untere Bundesbehörden, nichtstaatliches Archivgut ab 1990
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Referat 21 – Landtag, Landesregierung, Landesbehörden, mittlere und untere Bundesbehörden, nichtstaatliches Archivgut ab 1990