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Schriftgut verwalten, anbieten und aussondern

Das Landeshauptarchiv hat den gesetzlichen Auftrag, die Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg rund um die Themen Schriftgutverwaltung, Anbietung, Bewertung und Aussonderung zu beraten. Grundlage ist das Brandenburgische Archivgesetz.

Im Brandenburgischen Archivgesetz ist geregelt, dass die Behörden alle Unterlagen, die für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv anzubieten haben.

Die folgenden Seiten bieten allen anbietungspflichtigen Stellen einen Überblick über die Themen und Angebote der Behördenberatung. In einem Glossar für Behörden können Sie Erläuterungen zu Begriffen aus Schriftgutverwaltung, Anbietung und Übernahme nachlesen.

Das Landeshauptarchiv hat den gesetzlichen Auftrag, die Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg rund um die Themen Schriftgutverwaltung, Anbietung, Bewertung und Aussonderung zu beraten. Grundlage ist das Brandenburgische Archivgesetz.

Im Brandenburgischen Archivgesetz ist geregelt, dass die Behörden alle Unterlagen, die für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv anzubieten haben.

Die folgenden Seiten bieten allen anbietungspflichtigen Stellen einen Überblick über die Themen und Angebote der Behördenberatung. In einem Glossar für Behörden können Sie Erläuterungen zu Begriffen aus Schriftgutverwaltung, Anbietung und Übernahme nachlesen.

Kontakt

Brandenburgisches Landeshauptarchiv

Referat 21 – Landtag, Landesregierung, Landesbehörden, mittlere und untere Bundesbehörden, nichtstaatliches Archivgut ab 1990

Ansprechpartner*innen für anbietungspflichtige Stellen

Brandenburgisches Landeshauptarchiv

Referat 21 – Landtag, Landesregierung, Landesbehörden, mittlere und untere Bundesbehörden, nichtstaatliches Archivgut ab 1990

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