Allgemeine Informationen zum Archiv
Sie sind neu hier und waren noch nie in einem Archiv?
Auf dieser Seite beantworten wir ein paar erste Fragen zum Archiv und zu seiner Benutzung.
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Kontakt
- Standort
-
- Ansprechpartner:
-
- Nachname:
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv
- E-Mail:
- Poststelle@ BLHA.Brandenburg.de
-
Was ist das Brandenburgische Landeshauptarchiv?
Das Brandenburgische Landeshauptarchiv ist ein staatliches Archiv, genauer: ein Landesarchiv. Landesarchive übernehmen und bewahren wichtige Dokumente und Aufzeichnungen aus der Verwaltung ihres Bundeslandes, aus den Ministerien, Gerichten und den weiteren Behörden. Dazu gehören Verträge, Akten, Urkunden, Fotos, Karten und vieles mehr. Diese Dokumente sind Unikate. Das heißt, sie sind als Originale nur einmal vorhanden. Zusammen bilden sie die schriftliche Überlieferung des Landes.
Wir sind zuständig für das Land Brandenburg in seinen heutigen Landesgrenzen, aber auch für seine Rechtsvorgänger. Das sind zum Beispiel die preußische Provinz Brandenburg oder die DDR-Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die Zuständigkeit umfasst außerdem das Archivgut von Reichs- und Bundesbehörden mit ausschließlich regionaler Zuständigkeit im Bereich des Landes Brandenburg.
Unsere Aufgaben sind:
- Archivwürdige Unterlagen erfassen und übernehmen
- Das Archivgut auf Dauer verwahren, sichern und erhalten
- Das Archivgut erschließen und damit allgemein nutzbar machen
- Das Archivgut für die Nutzung bereitstellen
Unterlagen übernehmen
Für die staatlichen Archive gibt es Archivgesetze. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Archive darüber entscheiden, welche Dokumente aus der Verwaltung wegen ihrer rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedeutung aufbewahrt werden (archivwürdig sind).
Archivar*innen entscheiden also, welche Unterlagen des Landes den Bürger*innen und der Forschung in der Zukunft zur Verfügung stehen. Die Archive übernehmen diese Unterlagen und machen sie zugänglich.
Zugang schaffen und schriftliches Kulturgut schützen
Staatliche Archive stellen Informationen für Bürger*innen, Behörden und Wissenschaft bereit. Sie ermöglichen außerdem den Zugang zum Archivgut, indem sie die Unterlagen in Archivdatenbanken und weiteren Findhilfsmitteln verzeichnen und erschließen – so sind die Unterlagen auffindbar.
Ziel ist es, das schriftliche Kulturgut des Landes Brandenburg zu schützen, für die Zukunft zu erhalten und zur Verfügung zu stellen.
Verwahren die Archive Dokumente oder Geschichte?
In unseren Magazinen sind Originaldokumente verwahrt, die im Laufe des Verwaltungshandelns entstanden sind. Es sind Dokumente, Vorgänge und Akten, die ihren Verwaltungszweck erfüllt haben und in den Behörden nicht mehr benötigt werden.
Diese Dokumente alleine bilden noch nicht die Geschichte des Landes und seiner Menschen. Sie können aber mit konkreten Fragestellungen befragt und ausgewertet werde, um einen Teil der Geschichte zu erzählen. Deshalb bezeichnen wir uns auch als das „Gedächtnis des Landes Brandenburg“.
Was gibt es noch für Archive?
In Deutschland gibt es viele Archive. Jedes Archiv hat seinen eigenen Zuständigkeitsbereich. So gibt es zum Beispiel die Amts-, Gemeinde- Stadt- und Kreisarchive. Auf Ebene des Bundes ist das Bundesarchiv zuständig. Außerdem gibt es Kirchenarchive, Wirtschaftsarchive, Archive von Parteien und politischen Stiftungen und einige Spezialarchive mehr.
Hier finden Sie einen Überblick über die Archive in Brandenburg
Das Brandenburgische Landeshauptarchiv ist ein staatliches Archiv, genauer: ein Landesarchiv. Landesarchive übernehmen und bewahren wichtige Dokumente und Aufzeichnungen aus der Verwaltung ihres Bundeslandes, aus den Ministerien, Gerichten und den weiteren Behörden. Dazu gehören Verträge, Akten, Urkunden, Fotos, Karten und vieles mehr. Diese Dokumente sind Unikate. Das heißt, sie sind als Originale nur einmal vorhanden. Zusammen bilden sie die schriftliche Überlieferung des Landes.
Wir sind zuständig für das Land Brandenburg in seinen heutigen Landesgrenzen, aber auch für seine Rechtsvorgänger. Das sind zum Beispiel die preußische Provinz Brandenburg oder die DDR-Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die Zuständigkeit umfasst außerdem das Archivgut von Reichs- und Bundesbehörden mit ausschließlich regionaler Zuständigkeit im Bereich des Landes Brandenburg.
Unsere Aufgaben sind:
- Archivwürdige Unterlagen erfassen und übernehmen
- Das Archivgut auf Dauer verwahren, sichern und erhalten
- Das Archivgut erschließen und damit allgemein nutzbar machen
- Das Archivgut für die Nutzung bereitstellen
Unterlagen übernehmen
Für die staatlichen Archive gibt es Archivgesetze. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Archive darüber entscheiden, welche Dokumente aus der Verwaltung wegen ihrer rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedeutung aufbewahrt werden (archivwürdig sind).
Archivar*innen entscheiden also, welche Unterlagen des Landes den Bürger*innen und der Forschung in der Zukunft zur Verfügung stehen. Die Archive übernehmen diese Unterlagen und machen sie zugänglich.
Zugang schaffen und schriftliches Kulturgut schützen
Staatliche Archive stellen Informationen für Bürger*innen, Behörden und Wissenschaft bereit. Sie ermöglichen außerdem den Zugang zum Archivgut, indem sie die Unterlagen in Archivdatenbanken und weiteren Findhilfsmitteln verzeichnen und erschließen – so sind die Unterlagen auffindbar.
Ziel ist es, das schriftliche Kulturgut des Landes Brandenburg zu schützen, für die Zukunft zu erhalten und zur Verfügung zu stellen.
Verwahren die Archive Dokumente oder Geschichte?
In unseren Magazinen sind Originaldokumente verwahrt, die im Laufe des Verwaltungshandelns entstanden sind. Es sind Dokumente, Vorgänge und Akten, die ihren Verwaltungszweck erfüllt haben und in den Behörden nicht mehr benötigt werden.
Diese Dokumente alleine bilden noch nicht die Geschichte des Landes und seiner Menschen. Sie können aber mit konkreten Fragestellungen befragt und ausgewertet werde, um einen Teil der Geschichte zu erzählen. Deshalb bezeichnen wir uns auch als das „Gedächtnis des Landes Brandenburg“.
Was gibt es noch für Archive?
In Deutschland gibt es viele Archive. Jedes Archiv hat seinen eigenen Zuständigkeitsbereich. So gibt es zum Beispiel die Amts-, Gemeinde- Stadt- und Kreisarchive. Auf Ebene des Bundes ist das Bundesarchiv zuständig. Außerdem gibt es Kirchenarchive, Wirtschaftsarchive, Archive von Parteien und politischen Stiftungen und einige Spezialarchive mehr.
Hier finden Sie einen Überblick über die Archive in Brandenburg
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Welche Unterlagen sind bei uns zu finden?
Die Überlieferung des Landeshauptarchivs reicht vom 12. Jahrhundert bis in die heutige Zeit. Wir verwahren Schriftgut aus fast 1.000 Jahren brandenburgischer Geschichte.
Es handelt sich dabei um die staatliche Überlieferung des Landes Brandenburg sowie seiner Rechts- und Funktionsvorgänger. Es sind also vor allem Unterlagen, die in der Verwaltung entstanden sind.
Hinzu kommen Unterlagen aus brandenburgischen Herrschafts- und Familienarchiven, aus einzelnen Betrieben sowie vereinzelt Nachlässe von bedeutenden Brandenburgerinnen und Brandenburgern.
Diese Unterlagen sind bei uns nach den Behörden und Stellen geordnet, in denen das Schriftgut entstanden ist, also nach ihrer Herkunft („Provenienzprinzip“). Sie sind nicht nach Themen geordnet.
Unsere Bestände können Sie größtenteils in unseren Archivdatenbanken durchsuchen. So sind die Bestände gegliedert:
- Kurmark, Neumark, Niederlausitz bis 1808/1816
- Provinz Brandenburg 1808/1816–1945
- Provinz Mark Brandenburg / Land Brandenburg 1945–1952
- Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam 1952–1990
- Land Brandenburg ab 1990
- Epochenübergreifende Bestände
- Sammlungen
Literaturhinweise
Folgende Publikationen geben Ihnen einen Überblick über unsere Bestände. Sie sind in unserer Bibliothek zu finden und als kostenfreie E-Books veröffentlicht.
Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs
- Teil I: Behörden und Institutionen in den Territorien Kurmark, Neumark, Niederlausitz bis 1808/16. 1964.
- Teil II: Behörden und Institutionen in der Provinz Brandenburg 1808/16 bis 1945. 1967.
- Teil I/1: (Adlige) Herrschafts-, Guts- und Familienarchive (Rep. 37). 2010.
- Teil III/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945-1952. 2001.
- Teil III/2: Staatliche Verwaltung, Wirtschaft, Parteien und Organisationen in den Bezirken Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus 1952-1990. 2005.
Weitere Findhilfsmittel und Übersichten über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam finden Sie im Lesesaal und in unserer Bibliothek.
Die Überlieferung des Landeshauptarchivs reicht vom 12. Jahrhundert bis in die heutige Zeit. Wir verwahren Schriftgut aus fast 1.000 Jahren brandenburgischer Geschichte.
Es handelt sich dabei um die staatliche Überlieferung des Landes Brandenburg sowie seiner Rechts- und Funktionsvorgänger. Es sind also vor allem Unterlagen, die in der Verwaltung entstanden sind.
Hinzu kommen Unterlagen aus brandenburgischen Herrschafts- und Familienarchiven, aus einzelnen Betrieben sowie vereinzelt Nachlässe von bedeutenden Brandenburgerinnen und Brandenburgern.
Diese Unterlagen sind bei uns nach den Behörden und Stellen geordnet, in denen das Schriftgut entstanden ist, also nach ihrer Herkunft („Provenienzprinzip“). Sie sind nicht nach Themen geordnet.
Unsere Bestände können Sie größtenteils in unseren Archivdatenbanken durchsuchen. So sind die Bestände gegliedert:
- Kurmark, Neumark, Niederlausitz bis 1808/1816
- Provinz Brandenburg 1808/1816–1945
- Provinz Mark Brandenburg / Land Brandenburg 1945–1952
- Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam 1952–1990
- Land Brandenburg ab 1990
- Epochenübergreifende Bestände
- Sammlungen
Literaturhinweise
Folgende Publikationen geben Ihnen einen Überblick über unsere Bestände. Sie sind in unserer Bibliothek zu finden und als kostenfreie E-Books veröffentlicht.
Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs
- Teil I: Behörden und Institutionen in den Territorien Kurmark, Neumark, Niederlausitz bis 1808/16. 1964.
- Teil II: Behörden und Institutionen in der Provinz Brandenburg 1808/16 bis 1945. 1967.
- Teil I/1: (Adlige) Herrschafts-, Guts- und Familienarchive (Rep. 37). 2010.
- Teil III/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945-1952. 2001.
- Teil III/2: Staatliche Verwaltung, Wirtschaft, Parteien und Organisationen in den Bezirken Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus 1952-1990. 2005.
Weitere Findhilfsmittel und Übersichten über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam finden Sie im Lesesaal und in unserer Bibliothek.
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Welche Unterlagen sind nicht bei uns zu finden?
- Meldeunterlagen (Es gibt kein zentrales Melderegister für Brandenburg im Landeshauptarchiv)
- Personenstandsregister (Standesämter): In Brandenburg gibt es kein zentrales Personenstandsarchiv. Hierfür sind die Amts-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreisarchive zuständig (siehe Personenstandsunterlagen). Diese Archive erhalten von den Standesämtern die Unterlagen ab 1874 unter Berücksichtigung der entsprechenden Fristen (110 Jahre nach der Geburt, 80 Jahre nach der Heirat, 30 Jahre nach dem Tod) und geben Ihnen daraus Auskunft.
- Bauakten von Privatbauten nach 1952
- Unterlagen militärischer Stellen (Armeen, Militärverwaltungsbehörden)
- Radio-, Film- und Fernsehaufnahmen
Die Angaben sind nicht vollständig. Sie sollen Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen.
- Meldeunterlagen (Es gibt kein zentrales Melderegister für Brandenburg im Landeshauptarchiv)
- Personenstandsregister (Standesämter): In Brandenburg gibt es kein zentrales Personenstandsarchiv. Hierfür sind die Amts-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreisarchive zuständig (siehe Personenstandsunterlagen). Diese Archive erhalten von den Standesämtern die Unterlagen ab 1874 unter Berücksichtigung der entsprechenden Fristen (110 Jahre nach der Geburt, 80 Jahre nach der Heirat, 30 Jahre nach dem Tod) und geben Ihnen daraus Auskunft.
- Bauakten von Privatbauten nach 1952
- Unterlagen militärischer Stellen (Armeen, Militärverwaltungsbehörden)
- Radio-, Film- und Fernsehaufnahmen
Die Angaben sind nicht vollständig. Sie sollen Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen.
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Wer darf Archivgut „benutzen“?
Wir nennen die Einsichtnahme in Archivgut „Benutzung“. Grundsätzlich dürfen alle Menschen das Archivgut benutzen. Das ist im Brandenburgischen Archivgesetz festgelegt. Es können aber Einschränkungen gelten, um personenbezogene Daten zu schützen.
Die Originale sind einzigartig und dürfen nur im Lesesaal eingesehen werden. Geregelt ist die Benutzung von Archivgut in Brandenburg in der Benutzungsordnung.
Einige Archivalien stehen digitalisiert zur Verfügung. Diese können Sie auch online einsehen.
Wir nennen die Einsichtnahme in Archivgut „Benutzung“. Grundsätzlich dürfen alle Menschen das Archivgut benutzen. Das ist im Brandenburgischen Archivgesetz festgelegt. Es können aber Einschränkungen gelten, um personenbezogene Daten zu schützen.
Die Originale sind einzigartig und dürfen nur im Lesesaal eingesehen werden. Geregelt ist die Benutzung von Archivgut in Brandenburg in der Benutzungsordnung.
Einige Archivalien stehen digitalisiert zur Verfügung. Diese können Sie auch online einsehen.
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Gibt es Einschränkungen in der Benutzung?
Bei manchen Unterlagen gelten Einschränkungen für die Benutzung, zum Beispiel, um personenbezogene Daten zu schützen. Die folgenden Informationen bieten einen kurzen Überblick und sind nicht vollständig.
- Archivgut ist mit Schutzfristen belegt, allgemein gilt in Brandenburg: Zehn Jahre nach Entstehung der Unterlagen kann Archivgut eingesehen werden.
- Wenn das Archivgut dem Sozialgeheimnis, Steuergeheimnis oder anderen behördlichen Geheimhaltungsvorgaben unterliegt, gelten Schutzfristen zwischen 30 und 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen.
- Wenn das Archivgut personenbezogenen ist, gelten weitere Schutzfristen:
- 10 Jahre nach dem Tod der Betroffenen,
- 90 Jahre nach Geburt der Betroffenen, wenn das Todesdatum nicht bekannt ist, oder
- 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn beides nicht ermittelbar ist. Das prüfen unserer Mitarbeitenden im Benutzungsdienst
Es können individuelle Anträge auf Schutzfristenverkürzung gestellt werden. Dann wird geprüft, ob eine Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfristen möglich ist und ob Auflagen erteilt werden müssen, um die schützenswerten Belange angemessen zu berücksichtigen (siehe § 4 Benutzungsordnung).
Einschränkungen bestehen auch dann, wenn die historischen Unterlagen schlecht erhalten sind und deshalb nicht benutzt werden können. In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen.
Bei manchen Unterlagen gelten Einschränkungen für die Benutzung, zum Beispiel, um personenbezogene Daten zu schützen. Die folgenden Informationen bieten einen kurzen Überblick und sind nicht vollständig.
- Archivgut ist mit Schutzfristen belegt, allgemein gilt in Brandenburg: Zehn Jahre nach Entstehung der Unterlagen kann Archivgut eingesehen werden.
- Wenn das Archivgut dem Sozialgeheimnis, Steuergeheimnis oder anderen behördlichen Geheimhaltungsvorgaben unterliegt, gelten Schutzfristen zwischen 30 und 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen.
- Wenn das Archivgut personenbezogenen ist, gelten weitere Schutzfristen:
- 10 Jahre nach dem Tod der Betroffenen,
- 90 Jahre nach Geburt der Betroffenen, wenn das Todesdatum nicht bekannt ist, oder
- 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn beides nicht ermittelbar ist. Das prüfen unserer Mitarbeitenden im Benutzungsdienst
Es können individuelle Anträge auf Schutzfristenverkürzung gestellt werden. Dann wird geprüft, ob eine Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfristen möglich ist und ob Auflagen erteilt werden müssen, um die schützenswerten Belange angemessen zu berücksichtigen (siehe § 4 Benutzungsordnung).
Einschränkungen bestehen auch dann, wenn die historischen Unterlagen schlecht erhalten sind und deshalb nicht benutzt werden können. In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen.
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Wie kann ich Archivgut zu meinem Thema finden? Einstieg in die Archivarbeit
Sie suchen Quellen zu einem bestimmten Thema, einer konkreten Person oder einem Ort? Dann versuchen Sie zunächst folgende Fragen zu klären:
- Wo kann Schriftgut zu Ihrem Thema/Ort/Person entstanden sein? Und: Welches Archiv ist heute für dieses Schriftgut zuständig?
- Haben sich staatliche Stellen mit der Person, dem Ort oder dem Thema befasst oder ist eher in privaten Unterlagen oder Unterlagen von Firmen/Betrieben etwas zu erwarten?
- Welche staatlichen Stellen waren involviert: Kommune, Kreis, Land oder Bund? Wie hießen die Orte/Straßen zur gesuchten Zeit und in welchem Kreis/Bundesland lagen sie damals? Um alte Ortsnamen zu ermitteln, steht Ihnen unser Historisches Ortslexikon zur Verfügung.
- Befinden sich die gesuchten Unterlagen möglicherweise noch bei der zuständigen Behörde? Das kann bei jüngeren Unterlagen der Fall sein.
- Gibt es einschlägige Fachliteratur zum Thema? In der Literatur finden Sie in der Regel Hinweise auf Quellen und Archive. Schauen Sie vor der Archiv-Recherche in die Fachliteratur. Sie finden auch bei uns im Haus eine gut sortierte Präsenzbibliothek, die Sie gerne nutzen können.
Unsere Bestände können Sie größtenteils in unseren Archivdatenbanken durchsuchen.
Es gibt außerdem archivübergreifende Suchmöglichkeiten:
- Deutschlandweit: https://www.archivportal-d.de/
- Europaweit: https://www.archivesportaleurope.net/
Tipp
Eine schriftliche Anfrage bei uns lohnt sich immer. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Recherchen. Schildern Sie uns dazu möglichst genau Ihre Fragestellung und die zeitliche Eingrenzung.
Sie suchen Quellen zu einem bestimmten Thema, einer konkreten Person oder einem Ort? Dann versuchen Sie zunächst folgende Fragen zu klären:
- Wo kann Schriftgut zu Ihrem Thema/Ort/Person entstanden sein? Und: Welches Archiv ist heute für dieses Schriftgut zuständig?
- Haben sich staatliche Stellen mit der Person, dem Ort oder dem Thema befasst oder ist eher in privaten Unterlagen oder Unterlagen von Firmen/Betrieben etwas zu erwarten?
- Welche staatlichen Stellen waren involviert: Kommune, Kreis, Land oder Bund? Wie hießen die Orte/Straßen zur gesuchten Zeit und in welchem Kreis/Bundesland lagen sie damals? Um alte Ortsnamen zu ermitteln, steht Ihnen unser Historisches Ortslexikon zur Verfügung.
- Befinden sich die gesuchten Unterlagen möglicherweise noch bei der zuständigen Behörde? Das kann bei jüngeren Unterlagen der Fall sein.
- Gibt es einschlägige Fachliteratur zum Thema? In der Literatur finden Sie in der Regel Hinweise auf Quellen und Archive. Schauen Sie vor der Archiv-Recherche in die Fachliteratur. Sie finden auch bei uns im Haus eine gut sortierte Präsenzbibliothek, die Sie gerne nutzen können.
Unsere Bestände können Sie größtenteils in unseren Archivdatenbanken durchsuchen.
Es gibt außerdem archivübergreifende Suchmöglichkeiten:
- Deutschlandweit: https://www.archivportal-d.de/
- Europaweit: https://www.archivesportaleurope.net/
Tipp
Eine schriftliche Anfrage bei uns lohnt sich immer. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Recherchen. Schildern Sie uns dazu möglichst genau Ihre Fragestellung und die zeitliche Eingrenzung.
- Wo kann Schriftgut zu Ihrem Thema/Ort/Person entstanden sein? Und: Welches Archiv ist heute für dieses Schriftgut zuständig?
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Wer arbeitet im Brandenburgischen Landeshauptarchiv?
Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv sind ca. 75 Personen beschäftigt. Die archivischen Kernaufgaben übernehmen Archivarinnen und Archivare mit einem speziellen Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium oder einer speziellen Archiv-Ausbildung. Das sind zurzeit etwa 30 Personen.
Außerdem sind bei uns viele weitere Fachkräfte zu finden:
- Magazinfachkräfte
- Restauratorinnen und Buchbinderinnen
- Fachkräfte für Digitalisierung
- Fachkräfte für Haustechnik, Personal, Haushalt, Öffentlichkeitsarbeit, IT
Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv sind ca. 75 Personen beschäftigt. Die archivischen Kernaufgaben übernehmen Archivarinnen und Archivare mit einem speziellen Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium oder einer speziellen Archiv-Ausbildung. Das sind zurzeit etwa 30 Personen.
Außerdem sind bei uns viele weitere Fachkräfte zu finden:
- Magazinfachkräfte
- Restauratorinnen und Buchbinderinnen
- Fachkräfte für Digitalisierung
- Fachkräfte für Haustechnik, Personal, Haushalt, Öffentlichkeitsarbeit, IT
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