Suchen im zentralen Grundbucharchiv
In diesem Bereich erfahren Sie, wie Sie nach Grundbüchern und Grundakten suchen können. Für eine Anfrage bei uns benötigen Sie die Bezeichnung des geschlossenen Grundbuchs – nicht die des aktuellen Grundbuchs. Sie erfahren hier, wie Sie diese herausfinden, und wer dazu berechtigt ist, die Unterlagen einzusehen.
In diesem Bereich erfahren Sie, wie Sie nach Grundbüchern und Grundakten suchen können. Für eine Anfrage bei uns benötigen Sie die Bezeichnung des geschlossenen Grundbuchs – nicht die des aktuellen Grundbuchs. Sie erfahren hier, wie Sie diese herausfinden, und wer dazu berechtigt ist, die Unterlagen einzusehen.
Anfragen per E-Mail oder postalisch an
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- Brandenburgisches Landeshauptarchiv
- E-Mail:
- Poststelle@ BLHA.Brandenburg.de
Postanschrift
Postfach 600449
14404 Potsdam
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14404 Potsdam
Was ist nötig zu Klärung konkreter Grundstücksfragen?
Die Ermittlung von Grundbuchunterlagen zu einem bestimmten Grundstück ist nur nach Mitteilung der Grundbuchbezeichnung nach Grundbuchbezirk (Ort), Band- und Blattzahl möglich.
Wir benötigen hierfür die Bezeichnung des geschlossenen Grundbuchs (in der Regel erkennbar an Band- und Blattzahl), nicht die des aktuellen Grundbuches für das betreffende Grundstück.
Verzeichnisse zur Feststellung älterer Grundbuchbezeichnungen ausgehend von aktuellen Grundbüchern, Eigentümer*innen, Anschriften oder Flurstückbezeichnungen liegen im Landeshauptarchiv nicht vor.
Die Ermittlung von Grundbuchunterlagen zu einem bestimmten Grundstück ist nur nach Mitteilung der Grundbuchbezeichnung nach Grundbuchbezirk (Ort), Band- und Blattzahl möglich.
Wir benötigen hierfür die Bezeichnung des geschlossenen Grundbuchs (in der Regel erkennbar an Band- und Blattzahl), nicht die des aktuellen Grundbuches für das betreffende Grundstück.
Verzeichnisse zur Feststellung älterer Grundbuchbezeichnungen ausgehend von aktuellen Grundbüchern, Eigentümer*innen, Anschriften oder Flurstückbezeichnungen liegen im Landeshauptarchiv nicht vor.
Tipp Bei der Recherche nach älteren Grundbuchunterlagen fragen Sie am besten zuerst das zuständige Amtsgericht (Grundbuchamt). In der Regel ist das Amtsgericht (Grundbuchamt) in der Lage, die Bezeichnung der geschlossenen Grundbücher anzugeben, unter denen im Landeshauptarchiv recherchiert werden muss. Auch bei dem zuständigen Kataster- und Vermessungsamt können Sie nach den historischen Grundbuchbezeichnungen fragen. Adressen und weiterführende Links finden Sie hier. |
Tipp Bei der Recherche nach älteren Grundbuchunterlagen fragen Sie am besten zuerst das zuständige Amtsgericht (Grundbuchamt). In der Regel ist das Amtsgericht (Grundbuchamt) in der Lage, die Bezeichnung der geschlossenen Grundbücher anzugeben, unter denen im Landeshauptarchiv recherchiert werden muss. Auch bei dem zuständigen Kataster- und Vermessungsamt können Sie nach den historischen Grundbuchbezeichnungen fragen. Adressen und weiterführende Links finden Sie hier. |
Wie sind die Unterlagen geordnet?
Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv sind die bis 1953 in Buchform geführten Grundbücher für das Land Brandenburg vorhanden. Von den Grundakten liegen uns diejenigen vor, zu denen die dazugehörigen Grundbuchblätter vor dem 3. Oktober 1990 geschlossen wurden.
Grundbücher und Grundakten sind nach Grundbuchbezirk (Ort), Band- und Blattnummer entsprechend dem Stand bei Schließung des Grundbuches verzeichnet.
Die Grundakte enthält in den meisten Fällen auch das Grundbuchhandblatt oder Grundbuchheft, das in der DDR seit 1953 an die Stelle des Grundbuches in Buchform (Grundbuchblatt im Grundbuchband) trat.
Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv sind die bis 1953 in Buchform geführten Grundbücher für das Land Brandenburg vorhanden. Von den Grundakten liegen uns diejenigen vor, zu denen die dazugehörigen Grundbuchblätter vor dem 3. Oktober 1990 geschlossen wurden.
Grundbücher und Grundakten sind nach Grundbuchbezirk (Ort), Band- und Blattnummer entsprechend dem Stand bei Schließung des Grundbuches verzeichnet.
Die Grundakte enthält in den meisten Fällen auch das Grundbuchhandblatt oder Grundbuchheft, das in der DDR seit 1953 an die Stelle des Grundbuches in Buchform (Grundbuchblatt im Grundbuchband) trat.
Welche Recherchemöglichkeiten habe ich?
Grundbücher in Buchform (Hypotheken- und Grundbuchbände) zu einem Ort lassen sich in der Online-Recherche der Archivdatenbank unter Nutzung der Volltextsuche zum Ortsnamen ermitteln.
Für die Recherche nach Grundakten, bezeichnet mit Band- und Blattnummer, steht die Grundaktendatenbank zur Verfügung. Sie gelangen hier durch Anklicken von Anonymer Zugang zum Abfrageteil.
Die Datenbank gibt Auskunft darüber, ob eine Grundakte zum betreffenden Grundbuchblatt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorhanden ist.
Grundbücher in Buchform (Hypotheken- und Grundbuchbände) zu einem Ort lassen sich in der Online-Recherche der Archivdatenbank unter Nutzung der Volltextsuche zum Ortsnamen ermitteln.
Für die Recherche nach Grundakten, bezeichnet mit Band- und Blattnummer, steht die Grundaktendatenbank zur Verfügung. Sie gelangen hier durch Anklicken von Anonymer Zugang zum Abfrageteil.
Die Datenbank gibt Auskunft darüber, ob eine Grundakte zum betreffenden Grundbuchblatt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorhanden ist.
Hinweis Die Bestellfunktion der Datenbank ist derzeit leider nicht nutzbar. Bitte richten Sie im Einzelfall immer eine schriftliche Anfrage zur gesuchten Grundakte an das Landeshauptarchiv. |
Hinweis Die Bestellfunktion der Datenbank ist derzeit leider nicht nutzbar. Bitte richten Sie im Einzelfall immer eine schriftliche Anfrage zur gesuchten Grundakte an das Landeshauptarchiv. |
Muss ich berechtigt sein, die Unterlagen einzusehen?
Wenn Sie geschlossene Grundbuchunterlagen anfragen und Grundbuchkopien haben möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Auch für die persönliche Einsichtnahme im Lesesaal müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. Nachweise können sein: Kopien geeigneter Dokumente, wie Erbscheine, Grundbuchauszüge, Kaufverträge oder ähnliches.
Für die Beantwortung von Grundbuchanfragen erhebt das Land eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der geltenden Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv.
Wenn Sie geschlossene Grundbuchunterlagen anfragen und Grundbuchkopien haben möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Auch für die persönliche Einsichtnahme im Lesesaal müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. Nachweise können sein: Kopien geeigneter Dokumente, wie Erbscheine, Grundbuchauszüge, Kaufverträge oder ähnliches.
Für die Beantwortung von Grundbuchanfragen erhebt das Land eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der geltenden Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv.
Warum liegen die geschlossenen Grundbuchunterlagen im Landeshauptarchiv?
Die Landesregierung hat im Jahr 1993 entschieden, die geschlossenen Grundbuchunterlagen aus den Amtsgerichten des Landes Brandenburg in einem Zentralen Grundbucharchiv im Brandenburgischen Landeshauptarchiv zusammenzuführen.
Seit Ende der 1990er Jahre befinden sich im Landeshauptarchiv Grundbuchbestände in einer Größenordnung von ca. 33.500 Grundbuchbänden in Buchform und ca. einer Million Grundakten.
Die Landesregierung hat im Jahr 1993 entschieden, die geschlossenen Grundbuchunterlagen aus den Amtsgerichten des Landes Brandenburg in einem Zentralen Grundbucharchiv im Brandenburgischen Landeshauptarchiv zusammenzuführen.
Seit Ende der 1990er Jahre befinden sich im Landeshauptarchiv Grundbuchbestände in einer Größenordnung von ca. 33.500 Grundbuchbänden in Buchform und ca. einer Million Grundakten.