Überlastung bei der Regelung offener Vermögensfragen
Am 23. September 1990 trat das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz)“ in Kraft. Die „offenen Vermögensfragen“ waren eine der zentralen Aufgaben im wiedervereinigten Deutschland. Ungeklärte Vermögensangelegenheiten haben ihren Ursprung in der Zeit des Nationalsozialismus sowie der Teilung Deutschlands und gehen auf Enteignung von Privateigentum und Vertreibung von Eigentümer*innen zurück. Um diese vollkommen neue Verwaltungsaufgabe umzusetzen, wurden 1991 in den ostdeutschen Bundesländern je ein Landesamt und auf Kreisebene Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen errichtet. Aufgabe dieser Behörden war es, diese „offenen Vermögensfragen“ durch Rückübertragung oder Entschädigung zu beseitigen.
Die Ämter bearbeiteten Anträge nach dem Vermögensgesetz sowie dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Das Landesamt war zuständig für unternehmensbezogene Ansprüche, sämtliche Widerspruchsangelegenheiten der Ämter und übte außerdem die Fachaufsicht über die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen aus.
Am 23. September 1990 trat das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz)“ in Kraft. Die „offenen Vermögensfragen“ waren eine der zentralen Aufgaben im wiedervereinigten Deutschland. Ungeklärte Vermögensangelegenheiten haben ihren Ursprung in der Zeit des Nationalsozialismus sowie der Teilung Deutschlands und gehen auf Enteignung von Privateigentum und Vertreibung von Eigentümer*innen zurück. Um diese vollkommen neue Verwaltungsaufgabe umzusetzen, wurden 1991 in den ostdeutschen Bundesländern je ein Landesamt und auf Kreisebene Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen errichtet. Aufgabe dieser Behörden war es, diese „offenen Vermögensfragen“ durch Rückübertragung oder Entschädigung zu beseitigen.
Die Ämter bearbeiteten Anträge nach dem Vermögensgesetz sowie dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Das Landesamt war zuständig für unternehmensbezogene Ansprüche, sämtliche Widerspruchsangelegenheiten der Ämter und übte außerdem die Fachaufsicht über die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen aus.
Die große Anzahl der Anträge und Widersprüche gegen die ergangenen Bescheide überflutete Ämter und Landesamt und führte zu zahlreichen Untätigkeitsklagen sowie Beschwerden von Antragssteller*innen.
Um einen Überblick über die Arbeitsbedingungen und Erledigungsständen in den Ämtern zu erhalten, führten Mitarbeiter*innen der Fachaufsicht Gespräche vor Ort. Protokolle dieser Fachaufsichtsbesuche zeigen zeittypische Problemstellungen, z. B. in Bezug auf die Personalsituation, die räumliche Ausstattung, aber auch die mangelnde Erfahrung im Umgang mit der neuen Gesetzgebung (Vermögensgesetz von 1990, Entschädigungsgesetz von 1994, Ausgleichsleistungsgesetz von 1994) auf.
Die große Anzahl der Anträge und Widersprüche gegen die ergangenen Bescheide überflutete Ämter und Landesamt und führte zu zahlreichen Untätigkeitsklagen sowie Beschwerden von Antragssteller*innen.
Um einen Überblick über die Arbeitsbedingungen und Erledigungsständen in den Ämtern zu erhalten, führten Mitarbeiter*innen der Fachaufsicht Gespräche vor Ort. Protokolle dieser Fachaufsichtsbesuche zeigen zeittypische Problemstellungen, z. B. in Bezug auf die Personalsituation, die räumliche Ausstattung, aber auch die mangelnde Erfahrung im Umgang mit der neuen Gesetzgebung (Vermögensgesetz von 1990, Entschädigungsgesetz von 1994, Ausgleichsleistungsgesetz von 1994) auf.
Protokoll des zuständigen Fachreferats des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen über einen Fachaufsichtsbesuch im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Cottbus-Stadt.
Protokoll des zuständigen Fachreferats des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen über einen Fachaufsichtsbesuch im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Cottbus-Stadt.
Der Fachaufsichtsbesuch im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Cottbus-Stadt ist geprägt vom Austausch über Personalausstattung, Organisationsabläufen, Erledigungsquoten sowie konkreten fachlichen Inhalten und Gesetzesänderungen.
Der Fachaufsichtsbesuch im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Cottbus-Stadt ist geprägt vom Austausch über Personalausstattung, Organisationsabläufen, Erledigungsquoten sowie konkreten fachlichen Inhalten und Gesetzesänderungen.
Protokoll Seite 3
Protokoll Seite 3
Protokoll Seite 4
Protokoll Seite 4
Im Rahmen der Fachaufsicht über die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen berichtet das zuständige Fachreferat des Finanzministeriums dem Minister über erledigte und geplante Aufgaben. Dazu gehören statistische Erhebungen, Sachmittelzuweisungen, die Beantwortung von Beschwerdeschreiben sowie regelmäßige Beratungen mit dem Landesamt und den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen.
Im Rahmen der Fachaufsicht über die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen berichtet das zuständige Fachreferat des Finanzministeriums dem Minister über erledigte und geplante Aufgaben. Dazu gehören statistische Erhebungen, Sachmittelzuweisungen, die Beantwortung von Beschwerdeschreiben sowie regelmäßige Beratungen mit dem Landesamt und den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen.
Bericht des zuständigen Fachreferats an den Finanzminister Klaus-Dieter Kühbacher über die Aufgaben der Fachaufsicht vom 18. März 1992, S. 2
Bericht des zuständigen Fachreferats an den Finanzminister Klaus-Dieter Kühbacher über die Aufgaben der Fachaufsicht vom 18. März 1992, S. 2
Bericht des zuständigen Fachreferats an den Finanzminister Klaus-Dieter Kühbacher über die Aufgaben der Fachaufsicht vom 18. März 1992, S. 3
Bericht des zuständigen Fachreferats an den Finanzminister Klaus-Dieter Kühbacher über die Aufgaben der Fachaufsicht vom 18. März 1992, S. 3
Anhand der Zeichnungen auf der ersten und der letzten Seite ist zu erkennen, wer das Dokument wann vorliegen hatte. Schauen Sie selbst! [Der Minister zeichnet grün, der Staatssekretär rot, der Abteilungsleiter braun, der Referatsleiter schwarz.]
Anhand der Zeichnungen auf der ersten und der letzten Seite ist zu erkennen, wer das Dokument wann vorliegen hatte. Schauen Sie selbst! [Der Minister zeichnet grün, der Staatssekretär rot, der Abteilungsleiter braun, der Referatsleiter schwarz.]
Nach und nach wurden die Anträge abgearbeitet und die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen bis 2007 endgültig geschlossen.
Nach und nach wurden die Anträge abgearbeitet und die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen bis 2007 endgültig geschlossen.
Grafik zum Bearbeitungsstand von Einzelrestitutionen nach Vermögensgesetz vom 31. März 2000: Der Vergleich zwischen den ostdeutschen Bundesländern macht deutlich, dass Bandenburg mit 581.000 Anträgen zahlenmäßig die meisten Einzelrestitutionen nach Vermögensgesetz zu bearbeiten hatte. Die Erledigungsquote entspricht dennoch ungefähr der der anderen Bundesländer.
Grafik zum Bearbeitungsstand von Einzelrestitutionen nach Vermögensgesetz vom 31. März 2000: Der Vergleich zwischen den ostdeutschen Bundesländern macht deutlich, dass Bandenburg mit 581.000 Anträgen zahlenmäßig die meisten Einzelrestitutionen nach Vermögensgesetz zu bearbeiten hatte. Die Erledigungsquote entspricht dennoch ungefähr der der anderen Bundesländer.
Grafik zum Bearbeitungsergebnis von Grundstücksrestitutionen im Land Brandenburg vom 31. März 2000: Aus der Grafik wird deutlich, dass mehr als drei Viertel aller Restitutionsanträge negativ beschieden wurden und in 78 Prozent der Fälle eine Ablehnung erfolgt. Nur für 22 Prozent der Antragsfälle erfolgten Rückübertragungen. Es ist davon auszugehen, dass im Ablehnungsfall häufig ein Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt wurde, für deren Bearbeitung dann das Landesamt zuständig war.
Grafik zum Bearbeitungsergebnis von Grundstücksrestitutionen im Land Brandenburg vom 31. März 2000: Aus der Grafik wird deutlich, dass mehr als drei Viertel aller Restitutionsanträge negativ beschieden wurden und in 78 Prozent der Fälle eine Ablehnung erfolgt. Nur für 22 Prozent der Antragsfälle erfolgten Rückübertragungen. Es ist davon auszugehen, dass im Ablehnungsfall häufig ein Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt wurde, für deren Bearbeitung dann das Landesamt zuständig war.
Archivfakt Wegen der vermögensrechtlichen Bedeutung der Akten des Landesamts legte der damalige Staatssekretär des Finanzministeriums des Landes Brandenburg bereits im Jahr 1995 eine Aufbewahrungsfrist der Antragsunterlagen zur Rückübertragung oder Entschädigung bis zum Jahr 2050 fest. Erst ab 2051 dürfen diese Unterlagen dann durch die Verwaltung dem Landeshauptarchiv zur Beurteilung der Archivwürdigkeit angeboten werden. Diese Festlegung gilt allerdings nicht für die Akten zu Organisation, Personal, Haushalt und Fachaufsicht aus dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Diese wurden dem Landeshauptarchiv bereits angeboten und teilweise in den Bestand Rep. 2150 Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landeshauptarchivs übernommen. |
Archivfakt Wegen der vermögensrechtlichen Bedeutung der Akten des Landesamts legte der damalige Staatssekretär des Finanzministeriums des Landes Brandenburg bereits im Jahr 1995 eine Aufbewahrungsfrist der Antragsunterlagen zur Rückübertragung oder Entschädigung bis zum Jahr 2050 fest. Erst ab 2051 dürfen diese Unterlagen dann durch die Verwaltung dem Landeshauptarchiv zur Beurteilung der Archivwürdigkeit angeboten werden. Diese Festlegung gilt allerdings nicht für die Akten zu Organisation, Personal, Haushalt und Fachaufsicht aus dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Diese wurden dem Landeshauptarchiv bereits angeboten und teilweise in den Bestand Rep. 2150 Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landeshauptarchivs übernommen. |
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