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Die Auflösung der Stasi und ihrer Liegenschaften

Eine Folge der friedlichen Revolution im Herbst 1989 war die Auflösung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) / Amt für Nationale Sicherheit (AfNS, Umbenennung am 17. November 1989) der DDR. Das am 8. Februar 1990 ernannte „Komitee zur Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit“ (Ministerratsbeschluss Nr. 13/4/90) war dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister des Innern unterstellt und hatte die Gebäude und Einrichtungsgegenstände zu veräußern sowie die Erlöse, soweit der Verkauf nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig war, an den Staatshaushalt abzuführen (Ministerratsbeschluss 6/6/1990 vom 16. Mai 1990).

Auch der Umgang mit dem Schrift- und Archivgut wurde geregelt. Die Verwaltung, Aufbereitung und Sicherung des Schrift- und Archivgutes des ehemaligen MfS/AfNS sollten zunächst durch die Staatliche Archivverwaltung erfolgen.

In den Räten der Bezirke und späteren Bezirksverwaltungsbehörden wurden entsprechende Kommissionen (Arbeitsgruppen) gebildet. Ihr gehörten Vertreter*innen aller Fachbereiche der Bezirksverwaltungsbehörden und Vertreter der örtlichen Räte an. Bei Bedarf wurden weitere Fachleute hinzugezogen. Es fanden regelmäßige Sitzungen statt, in denen über die weitere Verwendung und die Übergabe der Grundmittel an neue Eigentümer*innen entschieden wurde. Kommunen, Firmen, Vereine und Privatpersonen hatten die Möglichkeit Anträge auf Kauf beziehungsweise Übertragung von Grundstücken, Gebäuden, Kraftfahrzeugen u. a. Gegenständen zu stellen.

Bis zum vollzogenen Rechtsträgerwechsel hatten die Komitees die treuhänderische Verwaltung der Grundstücke und der beweglichen und unbeweglichen Grundmittel.

Eine Folge der friedlichen Revolution im Herbst 1989 war die Auflösung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) / Amt für Nationale Sicherheit (AfNS, Umbenennung am 17. November 1989) der DDR. Das am 8. Februar 1990 ernannte „Komitee zur Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit“ (Ministerratsbeschluss Nr. 13/4/90) war dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister des Innern unterstellt und hatte die Gebäude und Einrichtungsgegenstände zu veräußern sowie die Erlöse, soweit der Verkauf nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässig war, an den Staatshaushalt abzuführen (Ministerratsbeschluss 6/6/1990 vom 16. Mai 1990).

Auch der Umgang mit dem Schrift- und Archivgut wurde geregelt. Die Verwaltung, Aufbereitung und Sicherung des Schrift- und Archivgutes des ehemaligen MfS/AfNS sollten zunächst durch die Staatliche Archivverwaltung erfolgen.

In den Räten der Bezirke und späteren Bezirksverwaltungsbehörden wurden entsprechende Kommissionen (Arbeitsgruppen) gebildet. Ihr gehörten Vertreter*innen aller Fachbereiche der Bezirksverwaltungsbehörden und Vertreter der örtlichen Räte an. Bei Bedarf wurden weitere Fachleute hinzugezogen. Es fanden regelmäßige Sitzungen statt, in denen über die weitere Verwendung und die Übergabe der Grundmittel an neue Eigentümer*innen entschieden wurde. Kommunen, Firmen, Vereine und Privatpersonen hatten die Möglichkeit Anträge auf Kauf beziehungsweise Übertragung von Grundstücken, Gebäuden, Kraftfahrzeugen u. a. Gegenständen zu stellen.

Bis zum vollzogenen Rechtsträgerwechsel hatten die Komitees die treuhänderische Verwaltung der Grundstücke und der beweglichen und unbeweglichen Grundmittel.


Archivfakt
Die Aufbewahrung und Auswertung des Schriftgutes des ehemaligen MfS/AfS wurden dem Beauftragten für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) übertragen. Unterlagen der Bezirksverwaltungen (und Kreisdienststellen) lagern in den zwölf Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Unterlagen der Bezirksverwaltungen Frankfurt (Oder) und Cottbus verwaltet die Außenstelle Frankfurt (Oder), die Unterlagen der Bezirksverwaltung Potsdam sind in Berlin untergebracht.
Archivfakt
Die Aufbewahrung und Auswertung des Schriftgutes des ehemaligen MfS/AfS wurden dem Beauftragten für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) übertragen. Unterlagen der Bezirksverwaltungen (und Kreisdienststellen) lagern in den zwölf Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Unterlagen der Bezirksverwaltungen Frankfurt (Oder) und Cottbus verwaltet die Außenstelle Frankfurt (Oder), die Unterlagen der Bezirksverwaltung Potsdam sind in Berlin untergebracht.

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