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Eine Landesverfassung entsteht

Am 20. August 1992 trat mit der Verfassung des Landes Brandenburg die erste nach der Wiedervereinigung neu erarbeitete Landesverfassung in Kraft. Dem ging ein umfangreicher Abstimmungsprozess unter Beteiligung der Bevölkerung voran. Im Januar 1990 wurde für die Erarbeitung die „Arbeitsgruppe Landesverfassung“ im Auftrag des „Koordinierungsausschusses zur Bildung des Landes Brandenburg“ und mit der Zustimmung der Runden Tische der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus gebildet.

Schon im Mai 1990 legte die Arbeitsgruppe aus Staatswissenschaftler*innen und Jurist*innen einen ersten Verfassungsentwurf mit einem Aufruf zur öffentlichen Debatte vor (z. B. am 16. Mai 1990 in der „Märkischen Volksstimme“). Vorschläge, Hinweise, Kritiken und Veränderungswünsche sollten unmittelbar an den Koordinierungsausschuss übersandt werden.

Im September 1990 entstand, unter Berücksichtigung der Zuschriften aus der Bevölkerung, ein zweiter überarbeiteter Verfassungsentwurf. Der inzwischen neu gewählte Landtag erließ mit dem „Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg“ (13. Dezember 1990) eine gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung und setzte einen Verfassungsausschuss ein. Das Ergebnis der ersten Beratungsphase des Verfassungsausschusses war der dritte Entwurf, der dem Landtagspräsidenten für eine erneute öffentliche Debatte am 31. Mai 1991 vorgelegt wurde. Bis zum 15. September 1991 erreichten etwa 500 Zuschriften von Bürger*innen und Organisationen den Ausschuss.

Eine erneute Überarbeitung des Verfassungsentwurfes wurde vorgenommen. Mit der Überreichung eines vierten Entwurfes am 13. Dezember 1991 an den Landtagspräsidenten beendete der Ausschuss seine Arbeit. Nach der dritten Lesung im Landtag und insgesamt fünf Entwurfsfassungen stimmten die Abgeordneten 14. April 1992 über die Verfassung mit einer Mehrheit von 72 der 87 Abgeordneten im Landtag ab. Zwei Monate später, am 14. Juni 1992, wurde ein Volksentscheid durchgeführt und mit 94 Prozent der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 47,9 Prozent angenommen.

Am 20. August 1992 trat mit der Verfassung des Landes Brandenburg die erste nach der Wiedervereinigung neu erarbeitete Landesverfassung in Kraft. Dem ging ein umfangreicher Abstimmungsprozess unter Beteiligung der Bevölkerung voran. Im Januar 1990 wurde für die Erarbeitung die „Arbeitsgruppe Landesverfassung“ im Auftrag des „Koordinierungsausschusses zur Bildung des Landes Brandenburg“ und mit der Zustimmung der Runden Tische der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus gebildet.

Schon im Mai 1990 legte die Arbeitsgruppe aus Staatswissenschaftler*innen und Jurist*innen einen ersten Verfassungsentwurf mit einem Aufruf zur öffentlichen Debatte vor (z. B. am 16. Mai 1990 in der „Märkischen Volksstimme“). Vorschläge, Hinweise, Kritiken und Veränderungswünsche sollten unmittelbar an den Koordinierungsausschuss übersandt werden.

Im September 1990 entstand, unter Berücksichtigung der Zuschriften aus der Bevölkerung, ein zweiter überarbeiteter Verfassungsentwurf. Der inzwischen neu gewählte Landtag erließ mit dem „Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg“ (13. Dezember 1990) eine gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung und setzte einen Verfassungsausschuss ein. Das Ergebnis der ersten Beratungsphase des Verfassungsausschusses war der dritte Entwurf, der dem Landtagspräsidenten für eine erneute öffentliche Debatte am 31. Mai 1991 vorgelegt wurde. Bis zum 15. September 1991 erreichten etwa 500 Zuschriften von Bürger*innen und Organisationen den Ausschuss.

Eine erneute Überarbeitung des Verfassungsentwurfes wurde vorgenommen. Mit der Überreichung eines vierten Entwurfes am 13. Dezember 1991 an den Landtagspräsidenten beendete der Ausschuss seine Arbeit. Nach der dritten Lesung im Landtag und insgesamt fünf Entwurfsfassungen stimmten die Abgeordneten 14. April 1992 über die Verfassung mit einer Mehrheit von 72 der 87 Abgeordneten im Landtag ab. Zwei Monate später, am 14. Juni 1992, wurde ein Volksentscheid durchgeführt und mit 94 Prozent der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 47,9 Prozent angenommen.

Der Verfassungsausschuss hat sämtliche Zuschriften in Reihenfolge ihres Eingangs durchnummeriert. Diese Zuschrift erhielt das Posteingangszeichen III/161: Anschreiben der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg vom 5.11.1991

Der Verfassungsausschuss hat sämtliche Zuschriften in Reihenfolge ihres Eingangs durchnummeriert. Diese Zuschrift erhielt das Posteingangszeichen III/161: Anschreiben der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg vom 5.11.1991

Jedes Anschreiben erhielt eine individuelle Antwort des Verfassungsausschusses, der Wortlaut war jedoch formalisiert und überwiegend ähnlich. Das Antwortschreiben an die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg vom 11.9.1991 (auch hier ist die Eingangsnummer III/161 notiert) enthielt allerdings noch einen entsprechend individualisierten Zusatz.

Jedes Anschreiben erhielt eine individuelle Antwort des Verfassungsausschusses, der Wortlaut war jedoch formalisiert und überwiegend ähnlich. Das Antwortschreiben an die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg vom 11.9.1991 (auch hier ist die Eingangsnummer III/161 notiert) enthielt allerdings noch einen entsprechend individualisierten Zusatz.

Anschreiben des Brandenburger Freidenkerverbandes, Kreisverbandes Cottbus vom 15.9.1991 mit dem Ergebnis seiner Verfassungsdiskussion

Anschreiben des Brandenburger Freidenkerverbandes, Kreisverbandes Cottbus vom 15.9.1991 mit dem Ergebnis seiner Verfassungsdiskussion

Der Einleitung folgt eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf und umfasst 25 Seiten sowie ein Inhaltsverzeichnis.

Der Einleitung folgt eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf und umfasst 25 Seiten sowie ein Inhaltsverzeichnis.

Um den Überblick zu behalten und spätere inhaltliche oder statistische Angaben zu ermöglichen, wurden sowohl die Organisationen und Verbände aufgelistet als auch ein alphabetisches Verzeichnis der Privatpersonen mit den entsprechenden Posteingangsnummern erstellt.

Um den Überblick zu behalten und spätere inhaltliche oder statistische Angaben zu ermöglichen, wurden sowohl die Organisationen und Verbände aufgelistet als auch ein alphabetisches Verzeichnis der Privatpersonen mit den entsprechenden Posteingangsnummern erstellt.

Entschließung brandenburgischer Kommunalpolitiker vom 4.11.1991

Entschließung brandenburgischer Kommunalpolitiker vom 4.11.1991

Anschreiben des Superintendenten des Kirchenkreises Angermünde vom 9.9.1991 mit Stellungnahme zum Verfassungsentwurf. Anhand der Häkchen in einzelnen Absätzen wird die inhaltliche Erfassung durch den Verfassungsausschuss deutlich.

Anschreiben des Superintendenten des Kirchenkreises Angermünde vom 9.9.1991 mit Stellungnahme zum Verfassungsentwurf. Anhand der Häkchen in einzelnen Absätzen wird die inhaltliche Erfassung durch den Verfassungsausschuss deutlich.

Anschreiben Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. vom 10.9.1991 mit Einleitung

Anschreiben Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. vom 10.9.1991 mit Einleitung

Bei der Arbeit mit den nummerierten Zuschriften kam es auf Genauigkeit an. Jede Zuschrift sollte schließlich Berücksichtigung finden und das musste akribisch dokumentiert werden.

Bei der Arbeit mit den nummerierten Zuschriften kam es auf Genauigkeit an. Jede Zuschrift sollte schließlich Berücksichtigung finden und das musste akribisch dokumentiert werden.

Ein Auszug aus der Zusammenfassung aller Vorschläge zum dritten Verfassungsentwurf: Zur Einrichtung einer Kommunalkammer im Abschnitt Y sind viele unterschiedliche Vorschläge und Auffassungen eingegangen. Hier findet sich auch die Zuschrift der SGK (III/161) unter „b) Zustimmung“ wieder. Unter e) ist die Zuschrift des Superintendenten des Kirchenkreises Angermünde (III/206) erfasst.

Ein Auszug aus der Zusammenfassung aller Vorschläge zum dritten Verfassungsentwurf: Zur Einrichtung einer Kommunalkammer im Abschnitt Y sind viele unterschiedliche Vorschläge und Auffassungen eingegangen. Hier findet sich auch die Zuschrift der SGK (III/161) unter „b) Zustimmung“ wieder. Unter e) ist die Zuschrift des Superintendenten des Kirchenkreises Angermünde (III/206) erfasst.

Archivfakt
Der Landtag kann nach dem Brandenburgischen Archivgesetz § 15 ein eigenes Archiv einrichten und unterhalten. Der Brandenburgische Landtag hat sich jedoch dafür entschieden, seine nicht mehr benötigten Unterlagen dem Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten. Somit fungiert das Landesarchiv auch als Parlamentsarchiv. Das Landeshauptarchiv hat bisher (Stand 2020) 187 laufende Meter Schriftgut aus dem Zeitraum von 1989 – 2009 übernommen. Die Drucksachen des Landtags werden ebenfalls laufend übernommen.
Archivfakt
Der Landtag kann nach dem Brandenburgischen Archivgesetz § 15 ein eigenes Archiv einrichten und unterhalten. Der Brandenburgische Landtag hat sich jedoch dafür entschieden, seine nicht mehr benötigten Unterlagen dem Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten. Somit fungiert das Landesarchiv auch als Parlamentsarchiv. Das Landeshauptarchiv hat bisher (Stand 2020) 187 laufende Meter Schriftgut aus dem Zeitraum von 1989 – 2009 übernommen. Die Drucksachen des Landtags werden ebenfalls laufend übernommen.