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Besserer Zugang zu Entnazifizierungsakten

- Erschienen am 25.08.2026
Dr. Heinrich Meisner

Neue Suchmöglichkeiten für personenbezogene Unterlagen

Seit der digitalen Veröffentlichung der NSDAP-Mitgliederkartei ist das Interesse an Quellen zur NS-Vergangenheit einzelner Personen deutlich gestiegen. Wichtige Informationen dazu finden sich häufig in den sogenannten Entnazifizierungsunterlagen.

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) hat deshalb die personenbezogenen Akten zu den Entnazifizierungsverfahren in Brandenburg detaillierter erschlossen. Damit ist die Recherche nach einzelnen Personen deutlich einfacher geworden.

Bisher waren die 1.562 Sammelakten nur nach Kreisen und Buchstabengruppen geordnet. Seit Ende August kann nun gezielt nach Namen und Geburtsdaten gesucht werden. Der Bestand umfasst Verfahren zu rund 29.500 Personen.

Bestand Rep. 203 Entnazifizierungskommission

Die Akten der Entnazifizierungskommissionen umfassen Dokumente der Kommissionen auf Landes- und Kreisebene.

Zu einzelnen Personen existieren häufig mehrere, inhaltlich ähnliche Fassungen der Verfahrensunterlagen. Diese befinden sich in der Regel gemeinsam in Sammelakten, die nach Kreisen und Anfangsbuchstaben der Namen geordnet sind.

Durch die verbessserte Erschließung reichen für die Recherche Name und Geburtsdatum aus.

Ein erster Suchversuch ist über den Begriff „Entnazifizierung“ zusammen mit Vor- und Nachnamen möglich, zum Beispiel:

Entnazifizierung Heinrich Otto Meisner

Führt diese Suche nicht zum Ziel oder ergeben sich zu viele Treffer, empfiehlt sich die Suche mit Nachnamen und Geburtsdatum, zum Beispiel:

Meisner 01.04.1890

Die Recherche kann dabei auch Hinweise auf personenbezogene Unterlagen in anderen Beständen liefern. Interessierte können die Akten im Lesesaal einsehen oder auf Grundlage der Gebührenverordnung des Archivs als Digitalisat bestellen.

Wichtige Quellen zur Geschichte einzelner Personen

Die Verfahrensakten enthalten unter anderem Fragebögen, Lebensläufe, Bescheinigungen, Zeugenerklärungen (Leumundszeugnisse, sogenannte „Persilscheine“) und Protokolle der Verhandlungen mit den jeweiligen Entscheidungen.

Viele Lebensläufe und Zeugenerklärungen zeigen, wie Menschen nach 1945 ihre eigene Rolle im NS-System darstellten. Häufig versuchten sie, eine NSDAP-Mitgliedschaft als wirtschaftlich notwendig zu erklären oder die eigene Beteiligung am NS-System zu relativieren.

Über den einzelnen Fall hinaus vermitteln die Unterlagen ein umfassendes Bild der Lebensbedingungen und sozialen Verhältnisse in den ersten Nachkriegsjahren. Sie geben Einblicke in politische Einstellungen, berufliche Wege und gesellschaftliche Veränderungen vor und nach 1945.

Hintergrund: Die Entnazifizierung nach 1945

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verfolgten die Alliierten ein gemeinsames Ziel: Der Einfluss von Nationalsozialismus und Militarismus sollte aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland entfernt werden. Ehemalige Nationalsozialisten sollten insbesondere aus der öffentlichen Verwaltung und aus leitenden Funktionen ausgeschlossen werden.

Dafür wurden die politischen Einstellungen und Tätigkeiten von Millionen Menschen überprüft. Die Umsetzung der Entnazifizierung unterschied sich jedoch in den einzelnen Besatzungszonen.

In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war die Entnazifizierung eng mit dem politischen und wirtschaftlichen Neuaufbau nach sowjetischem Vorbild verbunden. Anders als in den westlichen Besatzungszonen konnten Betroffene dort keine eigenen Entnazifizierungsanträge stellen. Auch Spruchkammerverfahren gab es nicht.

Die Entnazifizierung in Brandenburg

In Brandenburg entstanden auf Grundlage der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 und des SMAD-Befehls Nr. 201 vom 16. August 1947 verschiedene Ausschüsse und Kommissionen auf Landes- und Kreisebene. Sie entschieden über Weiterbeschäftigung und die staatsbürgerliche Gleichstellung ehemalige NSDAP-Mitglieder.

Die Verfahren wurden von Amts wegen eingeleitet. Betroffen waren Personen, die nach Kriegsende in Brandenburg lebten und im öffentlichen oder halböffentlichen Dienst tätig waren. Dazu gehörten unter anderem Beschäftigte von Verwaltungen, Schulen, Reichsbahn und Reichspost sowie Angehörige vieler weiterer Berufsgruppen.

Auch Selbstständige wie Handwerker*innen, Landwirt*innen, Gastwirt*innen und andere Gewerbetreibende wurden überprüft. Gleiches galt für Berufe mit besonderer Zulassung, etwa Ärzt*innen, Apotheker*inne, Architekt*innen und Rechtsanwält*innen, sowie für Beschäftigte der Kirchen.

Die Entscheidungen der Kommissionen reichten von der Weiterbeschäftigung über Versetzungen und Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit bis hin zum Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst oder dem Entzug von Gewerbe- und Niederlassungsgenehmigungen.

Mit dem SMAD-Befehl Nr. 35 vom 26. Februar 1948 wurde die Entnazifizierung in der SBZ beendet. Die Kommissionen stellten ihre Arbeit bis zum 10. März 1948 ein.

Weitere Unterlagen zur Entnazifizierung in anderen Beständen

Auch andere Bestände des Landeshauptarchivs enthalten wichtige Unterlagen zur Entnazifizierung.

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) hatte Zugriff auf die Akten der Entnazifizierungskommissionen und nutzte sie für das sogenannte „NS-Archiv“ des MfS. Teile dieser Unterlagen befinden sich heute im Bestand Rep. 161 NS-Archiv des MfS.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unterlagen von Gemeinden, Überprüfungs- und Aktionsausschüssen sowie örtlichen Polizeibehörden zur Erfassung ehemaliger Mitglieder der NSDAP und ihrer Organisationen;
  • Unterlagen zu Rehabilitierungsverfahren, beispielsweise sogenannte Nominell-Erklärungen;
  • Verfahrensunterlagen zu Entscheidungen nach dem SMAD-Befehl Nr. 201;
  • Straf- und Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen auf Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 und der Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrates.

Unterlagen zur Durchführung der Entnazifizierung befinden sich außerdem im Bestand Rep. 203 Ministerium des Innern sowie in den Beständen der Landratsämter (Rep. 250).

Links zu den Beständen

Mit der verbesserten Erschließung bietet das Landeshauptarchiv einen deutlich leichteren Zugang zu einer wichtigen Quellengruppe für die Erforschung der NS-Vergangenheit einzelner Personen und der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte Brandenburgs.

Bilder: aus der Entnazifizierungsakte Dr. Heinrich Otto Meisner (BLHA, Rep. 203 Entnazifizierungskommission Nr. 1507)