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Download und Nutzung von Digitalisaten in der Online-Recherche

Digitalisate von Archivgut, die das Brandenburgische Landeshauptarchiv in der Online-Recherche veröffentlicht, unterliegen der Freigabe Creative Commons Zero, kurz CC0. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv entlässt das digitalisierte Archivgut in die Gemeinfreiheit – auch Public Domain genannt – und entspricht damit seinem öffentlichen Auftrag, zu dem von ihm bewahrten Archivgut Zugang zu schaffen. Das bedeutet, Sie werden für die Nutzung der Digitalisate in keiner Weise durch Lizenzbedingungen eingeschränkt.

Die mit CC0-Freigabe versehenen Inhalte dürfen verwendet, bearbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden, soweit keine weiteren Gesetzesvorschriften das einschränken. Weiterführende Informationen zu CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication finden Sie hier:
https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de

Die Angabe von Quellen ist wichtiger Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Es wird vorausgesetzt, dass genutzte und zitierte Quellen benannt werden. Die Nennung der bewahrenden Einrichtung ist ebenfalls üblich.

Bei der Quellenangabe beachten Sie bitte folgende Zitierweise:
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. … Nr. …

Gemäß § 9 Abs. 3 des Brandenburgischen Archivgesetzes vom 7. April 1994 (GVBl. I Nr. 9 vom 12. April 1994, S. 97) ist nach Erscheinen eines Werks, das unter Verwendung von Archivgut verfasst oder erstellt wurde, unaufgefordert ein Belegexemplar unentgeltlich an das Brandenburgische Landeshauptarchiv abzugeben.

Bitte senden Sie ein kostenfreies Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung an:
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Bibliothek
Postfach 60 04 49
14404 Potsdam
E-Mail: Poststelle@BLHA.Brandenburg.de

Direkt zur Online-Recherche

Nutzung von Erschließungsinformationen zu Archivgut in der Online-Recherche

Die Informationen zum Archivgut, die in der Online-Recherche zugänglich sind, unterliegen der Freigabe Creative Commons Zero, kurz CC0. Die Informationen dürfen gespeichert, bearbeitet, verwendet und veröffentlicht werden.

Bestellung von Digitalisaten

Die in der Online-Recherche verfügbaren Digitalisate stehen in der bereitgestellten Auflösung kostenlos für Download und Verwendung zur Verfügung.

Es besteht außerdem die Möglichkeit Reproduktionen von Archivgut in unterschiedlichen Qualitäten anfertigen zu lassen, soweit konservatorische und urheberrechtliche Gründe nicht entgegenstehen und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Die Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv regelt die Erhebung der Gebühren für Reprografische Arbeiten sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. Reproduktionen können digital oder auf Papier und in unterschiedlichen Auflösungen ausgefertigt werden.

Die Bestellung von Reproduktionen ist online oder im Lesesaal möglich. Bitte nutzen Sie dafür das Formular Auftrag zur Herstellung von Reproduktionen im BLHA.

Weitere Informationen zur Digitalisierung von Archivgut

KLA-Ausschuss „Archive und Recht“: Gutachten zur Onlinestellung von Digitalisaten

„Digitalisierung von Archivgut im Kontext der Bestandserhaltung“, Positionspapier der ARK, ausgearbeitet von den Fachausschüssen „Bestandserhaltung“ und „Sicherung und Nutzung durch bildgebende Verfahren-Fototechnik“, März 2008

Das digitale Gedächtnis nachhaltig aufbauen: Digitalisierung archivischer Quellenbestände, ihre Speicherung und Bereitstellung im Netz. Positionspapier der KLA, September 2018

DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“

Archiv- und Bibliotheksgut schonend digitalisieren, Gemeinsames Grundlagenpapier

  • des Bestandserhaltungsausschusses der Konferenz der Leiterinnen und Leiter
  • der Archivverwaltungen
  • des Bundes und der Länder,
  • der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag und
  • der Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbandes, Mai 2019

Download und Nutzung von Digitalisaten in der Online-Recherche

Digitalisate von Archivgut, die das Brandenburgische Landeshauptarchiv in der Online-Recherche veröffentlicht, unterliegen der Freigabe Creative Commons Zero, kurz CC0. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv entlässt das digitalisierte Archivgut in die Gemeinfreiheit – auch Public Domain genannt – und entspricht damit seinem öffentlichen Auftrag, zu dem von ihm bewahrten Archivgut Zugang zu schaffen. Das bedeutet, Sie werden für die Nutzung der Digitalisate in keiner Weise durch Lizenzbedingungen eingeschränkt.

Die mit CC0-Freigabe versehenen Inhalte dürfen verwendet, bearbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden, soweit keine weiteren Gesetzesvorschriften das einschränken. Weiterführende Informationen zu CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication finden Sie hier:
https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de

Die Angabe von Quellen ist wichtiger Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Es wird vorausgesetzt, dass genutzte und zitierte Quellen benannt werden. Die Nennung der bewahrenden Einrichtung ist ebenfalls üblich.

Bei der Quellenangabe beachten Sie bitte folgende Zitierweise:
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. … Nr. …

Gemäß § 9 Abs. 3 des Brandenburgischen Archivgesetzes vom 7. April 1994 (GVBl. I Nr. 9 vom 12. April 1994, S. 97) ist nach Erscheinen eines Werks, das unter Verwendung von Archivgut verfasst oder erstellt wurde, unaufgefordert ein Belegexemplar unentgeltlich an das Brandenburgische Landeshauptarchiv abzugeben.

Bitte senden Sie ein kostenfreies Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung an:
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Bibliothek
Postfach 60 04 49
14404 Potsdam
E-Mail: Poststelle@BLHA.Brandenburg.de

Direkt zur Online-Recherche

Nutzung von Erschließungsinformationen zu Archivgut in der Online-Recherche

Die Informationen zum Archivgut, die in der Online-Recherche zugänglich sind, unterliegen der Freigabe Creative Commons Zero, kurz CC0. Die Informationen dürfen gespeichert, bearbeitet, verwendet und veröffentlicht werden.

Bestellung von Digitalisaten

Die in der Online-Recherche verfügbaren Digitalisate stehen in der bereitgestellten Auflösung kostenlos für Download und Verwendung zur Verfügung.

Es besteht außerdem die Möglichkeit Reproduktionen von Archivgut in unterschiedlichen Qualitäten anfertigen zu lassen, soweit konservatorische und urheberrechtliche Gründe nicht entgegenstehen und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Die Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv regelt die Erhebung der Gebühren für Reprografische Arbeiten sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. Reproduktionen können digital oder auf Papier und in unterschiedlichen Auflösungen ausgefertigt werden.

Die Bestellung von Reproduktionen ist online oder im Lesesaal möglich. Bitte nutzen Sie dafür das Formular Auftrag zur Herstellung von Reproduktionen im BLHA.

Weitere Informationen zur Digitalisierung von Archivgut

KLA-Ausschuss „Archive und Recht“: Gutachten zur Onlinestellung von Digitalisaten

„Digitalisierung von Archivgut im Kontext der Bestandserhaltung“, Positionspapier der ARK, ausgearbeitet von den Fachausschüssen „Bestandserhaltung“ und „Sicherung und Nutzung durch bildgebende Verfahren-Fototechnik“, März 2008

Das digitale Gedächtnis nachhaltig aufbauen: Digitalisierung archivischer Quellenbestände, ihre Speicherung und Bereitstellung im Netz. Positionspapier der KLA, September 2018

DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“

Archiv- und Bibliotheksgut schonend digitalisieren, Gemeinsames Grundlagenpapier

  • des Bestandserhaltungsausschusses der Konferenz der Leiterinnen und Leiter
  • der Archivverwaltungen
  • des Bundes und der Länder,
  • der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag und
  • der Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbandes, Mai 2019