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Gründung, Bedeutung und Aktenüberlieferung der Devisenstelle

Gründung der Devisenstelle

Im Sommer 1931 führte die Reichsregierung vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Weltwirtschaftskrise und der anhaltenden Kapitalflucht aus Deutschland die Devisenzwangsbewirtschaftung im Reich ein.

Als zuständige Stellen entstanden bei den Landesfinanzämtern sogenannte Stellen für die Devisenbewirtschaftung, später nur als Devisenstelle bezeichnet, so auch bei den Landesfinanzämtern Berlin und Brandenburg (ab 1937 umbenannt: Oberfinanzpräsidenten Berlin und Brandenburg). Nach der Vereinigung der Oberfinanzpräsidien übernahm die Devisenstelle Berlin zum 1. April 1942 die Aufgaben und den Aktenbestand der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsident Brandenburg.

Gründung der Devisenstelle

Im Sommer 1931 führte die Reichsregierung vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Weltwirtschaftskrise und der anhaltenden Kapitalflucht aus Deutschland die Devisenzwangsbewirtschaftung im Reich ein.

Als zuständige Stellen entstanden bei den Landesfinanzämtern sogenannte Stellen für die Devisenbewirtschaftung, später nur als Devisenstelle bezeichnet, so auch bei den Landesfinanzämtern Berlin und Brandenburg (ab 1937 umbenannt: Oberfinanzpräsidenten Berlin und Brandenburg). Nach der Vereinigung der Oberfinanzpräsidien übernahm die Devisenstelle Berlin zum 1. April 1942 die Aufgaben und den Aktenbestand der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsident Brandenburg.

Bedeutung der Devisenstelle für die Ausplünderung der NS-Verfolgten

Zunächst als reine Genehmigungs- und Überwachungsstellen für sämtliche Transaktionen mit dem (Devisen-)Ausland tätig, gewannen die Devisenstellen ab 1933 als Lenkungs- und Kontrollorgan für die NS-Wirtschafts- und Handelspolitik an Bedeutung. Dafür ist das Devisenrecht mehrfach mit dem Ziel verändert und verschärft worden, Devisen für Zwecke der Aufrüstung und Rohstoffeinfuhr zu gewinnen. Gleichzeitig erlangten die Devisenstellen immer weitreichendere Befugnisse zur Überwachung privater und gewerblicher Vermögen, um jüdische Gewerbebetriebe auszuschalten und das Vermögen von Juden für den NS-Staat zu sichern.

Novellierungen und Ausführungsverordnungen zu den Devisengesetzen beschränkten die Mitnahme von Umzugsgut bei der Auswanderung, legitimierten die Sperrung von im Reich verbliebener Barvermögen und entzogen mit dem Mittel des Sicherungsrechts auch für die in Deutschland verbliebenen Personen das Verfügungsrecht über ihre Vermögen.

Damit wirkten die Devisenstellen entscheidend bei der Ausplünderung deutscher Jüdinnen und Juden mit und legten die Grundlage für die spätere (ab 1941) Vermögenseinziehung. Ihre Tätigkeit erfolgte im engen Zusammenwirken mit Finanzämtern, Zollfahndungsstellen und der Geheimen Staatspolizei.

Zunächst als reine Genehmigungs- und Überwachungsstellen für sämtliche Transaktionen mit dem (Devisen-)Ausland tätig, gewannen die Devisenstellen ab 1933 als Lenkungs- und Kontrollorgan für die NS-Wirtschafts- und Handelspolitik an Bedeutung. Dafür ist das Devisenrecht mehrfach mit dem Ziel verändert und verschärft worden, Devisen für Zwecke der Aufrüstung und Rohstoffeinfuhr zu gewinnen. Gleichzeitig erlangten die Devisenstellen immer weitreichendere Befugnisse zur Überwachung privater und gewerblicher Vermögen, um jüdische Gewerbebetriebe auszuschalten und das Vermögen von Juden für den NS-Staat zu sichern.

Novellierungen und Ausführungsverordnungen zu den Devisengesetzen beschränkten die Mitnahme von Umzugsgut bei der Auswanderung, legitimierten die Sperrung von im Reich verbliebener Barvermögen und entzogen mit dem Mittel des Sicherungsrechts auch für die in Deutschland verbliebenen Personen das Verfügungsrecht über ihre Vermögen.

Damit wirkten die Devisenstellen entscheidend bei der Ausplünderung deutscher Jüdinnen und Juden mit und legten die Grundlage für die spätere (ab 1941) Vermögenseinziehung. Ihre Tätigkeit erfolgte im engen Zusammenwirken mit Finanzämtern, Zollfahndungsstellen und der Geheimen Staatspolizei.

Welche Akten sind überliefert?

Im Bestand vorhanden sind allein zahlenmäßig überwiegend Unterlagen der Devisenstelle Berlin aus der Genehmigungsabteilung. Dazu gehören ca. 4.800 Einzelfallakten zu Personen mit Wohnsitz in Berlin, die die Erteilung von Devisengenehmigungen für die Auswanderung in den Jahren 1933–1936 dokumentieren. Die Akten betreffen vor allem Menschen, die auf Grund der gegen Jüdinnen und Juden erlassenen diskriminierenden Bestimmungen in der Berufsausübung ihre Existenzgrundlage in Deutschland verloren haben.

Des Weiteren liegen im Bestand über 5.600 Einzelfallakten zu Grundstücksveräußerungen sowie zur Verwaltung von Grundstücken und Häusern in Berlin vor. Außerdem sind noch ca. 550 Akten zum Wertpapierverkehr sowie ca. 2.320 Einzelfallakten zu allgemeinen Zahlungsverkehr von Firmen, Institutionen und Privatpersonen zu nennen. Darunter befinden sich viele Akten zu gewerblichen Vermögen von Jüdinnen und Juden sowie zu Verfügungen über Auswanderersperrkonten.

Zur Überlieferung der Genehmigungsabteilung gehören schließlich auch umfangreiche Aktengruppen zum Verkehr mit Waren und Dienstleistungen (u. a. Versicherungen, Lizenzen und Patente, Filmwirtschaft). Diese Aktengruppen enthalten Sammel- und Einzelfallakten zu einer Vielzahl von Firmen mit Sitz in Berlin, die im Geschäfts- und Warenverkehr mit dem (Devisen-)Ausland standen.

Die Überlieferung der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsident Brandenburg umfasst über 2.300 Verzeichnungseinheiten, neben wenigen Sammelakten überwiegend Einzelfallakten zu Firmen und Personen.

Anders als bei der Devisenstelle Berlin, bei der die Akten getrennt nach dem Verwendungszweck der Devisen geführt wurden, finden sich in den Brandenburger Akten zu einer Person oder Firma alle Aspekte des Devisenrechts (z. B. Mitnahme von Umzugsgut bei der Auswanderung, Genehmigungen für Grundstücks- und Firmenveräußerungen, Erlass von Sicherungsanordnungen, Genehmigungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland) dokumentiert.  

Aus den Überwachungsabteilungen der Devisenstellen Berlin und Brandenburg liegen jeweils Sammelakten mit Devisenprüfungsberichten zu Firmen sowie Sammel- und Einzelfallakten zu Devisenstrafsachen vor.

Einen Überblick über die Überlieferung der Devisenstelle Berlin bietet die in der Archivplansuche dargestellte Ordnung (Baumstruktur) des Bestandes. Zur Devisenstelle in der Archivdatenbank (Archivplansuche).

Im Bestand vorhanden sind allein zahlenmäßig überwiegend Unterlagen der Devisenstelle Berlin aus der Genehmigungsabteilung. Dazu gehören ca. 4.800 Einzelfallakten zu Personen mit Wohnsitz in Berlin, die die Erteilung von Devisengenehmigungen für die Auswanderung in den Jahren 1933–1936 dokumentieren. Die Akten betreffen vor allem Menschen, die auf Grund der gegen Jüdinnen und Juden erlassenen diskriminierenden Bestimmungen in der Berufsausübung ihre Existenzgrundlage in Deutschland verloren haben.

Des Weiteren liegen im Bestand über 5.600 Einzelfallakten zu Grundstücksveräußerungen sowie zur Verwaltung von Grundstücken und Häusern in Berlin vor. Außerdem sind noch ca. 550 Akten zum Wertpapierverkehr sowie ca. 2.320 Einzelfallakten zu allgemeinen Zahlungsverkehr von Firmen, Institutionen und Privatpersonen zu nennen. Darunter befinden sich viele Akten zu gewerblichen Vermögen von Jüdinnen und Juden sowie zu Verfügungen über Auswanderersperrkonten.

Zur Überlieferung der Genehmigungsabteilung gehören schließlich auch umfangreiche Aktengruppen zum Verkehr mit Waren und Dienstleistungen (u. a. Versicherungen, Lizenzen und Patente, Filmwirtschaft). Diese Aktengruppen enthalten Sammel- und Einzelfallakten zu einer Vielzahl von Firmen mit Sitz in Berlin, die im Geschäfts- und Warenverkehr mit dem (Devisen-)Ausland standen.

Die Überlieferung der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsident Brandenburg umfasst über 2.300 Verzeichnungseinheiten, neben wenigen Sammelakten überwiegend Einzelfallakten zu Firmen und Personen.

Anders als bei der Devisenstelle Berlin, bei der die Akten getrennt nach dem Verwendungszweck der Devisen geführt wurden, finden sich in den Brandenburger Akten zu einer Person oder Firma alle Aspekte des Devisenrechts (z. B. Mitnahme von Umzugsgut bei der Auswanderung, Genehmigungen für Grundstücks- und Firmenveräußerungen, Erlass von Sicherungsanordnungen, Genehmigungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland) dokumentiert.  

Aus den Überwachungsabteilungen der Devisenstellen Berlin und Brandenburg liegen jeweils Sammelakten mit Devisenprüfungsberichten zu Firmen sowie Sammel- und Einzelfallakten zu Devisenstrafsachen vor.

Einen Überblick über die Überlieferung der Devisenstelle Berlin bietet die in der Archivplansuche dargestellte Ordnung (Baumstruktur) des Bestandes. Zur Devisenstelle in der Archivdatenbank (Archivplansuche).

Bedeutung der Überlieferung

Die Devisenakten enthalten – neben den Formularen zur Abwicklung des Genehmigungsprozesses – vielfach persönliche Schreiben der Betroffenen, von Verwandten und von anderen beteiligten Personen, von Versicherungen und Kreditinstituten sowie außerdem auch Bescheinigungen anderer Behörden über gezahlte Steuern und Abgaben.

Mit diesen Dokumenten erlauben die Akten dezidierte Einblicke in Vermögenverhältnisse und in die Lebenssituation der von Verfolgungsmaßnahmen betroffenen jüdischen Familien aus Berlin und der Provinz Brandenburg. Sie veranschaulichen zugleich im konkreten Einzelfall das Zusammenspiel der verschiedener Akteure der Finanz-, Justiz- und Polizeiverwaltung bei der Vermögensausplünderung.

Darüber hinaus halten die Unterlagen der Devisenstelle Berlin Quellen für wirtschaftsgeschichtliche Forschungen bereit. In Betracht kommen hierfür Akten zu Firmen mit überregionaler Bedeutung (z. B. Aktiengesellschaften) und auch zu vielen regionalen Firmen aus allen Gewerbereichen (auch Verlage und Firmen der Filmwirtschaft) zum Waren- und Dienstleistungsverkehr. Darin finden sich neben Belegen über Handelsbeziehungen auch vereinzelt Hinweise auf die Beteiligung an Rüstungsgeschäften und – ab 1940 – auf die Gründung von Niederlassungen oder auf Firmenübernahmen in den von Deutschland besetzten Gebieten Europas.

Mit den nun veröffentlichten Erschließungsdaten steht ein zentraler Bestand des Brandenburgischen Landeshauptarchivs mit Quellen zur NS-Verfolgung und NS-Wirtschaftsgeschichte vollständig für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Devisenakten enthalten – neben den Formularen zur Abwicklung des Genehmigungsprozesses – vielfach persönliche Schreiben der Betroffenen, von Verwandten und von anderen beteiligten Personen, von Versicherungen und Kreditinstituten sowie außerdem auch Bescheinigungen anderer Behörden über gezahlte Steuern und Abgaben.

Mit diesen Dokumenten erlauben die Akten dezidierte Einblicke in Vermögenverhältnisse und in die Lebenssituation der von Verfolgungsmaßnahmen betroffenen jüdischen Familien aus Berlin und der Provinz Brandenburg. Sie veranschaulichen zugleich im konkreten Einzelfall das Zusammenspiel der verschiedener Akteure der Finanz-, Justiz- und Polizeiverwaltung bei der Vermögensausplünderung.

Darüber hinaus halten die Unterlagen der Devisenstelle Berlin Quellen für wirtschaftsgeschichtliche Forschungen bereit. In Betracht kommen hierfür Akten zu Firmen mit überregionaler Bedeutung (z. B. Aktiengesellschaften) und auch zu vielen regionalen Firmen aus allen Gewerbereichen (auch Verlage und Firmen der Filmwirtschaft) zum Waren- und Dienstleistungsverkehr. Darin finden sich neben Belegen über Handelsbeziehungen auch vereinzelt Hinweise auf die Beteiligung an Rüstungsgeschäften und – ab 1940 – auf die Gründung von Niederlassungen oder auf Firmenübernahmen in den von Deutschland besetzten Gebieten Europas.

Mit den nun veröffentlichten Erschließungsdaten steht ein zentraler Bestand des Brandenburgischen Landeshauptarchivs mit Quellen zur NS-Verfolgung und NS-Wirtschaftsgeschichte vollständig für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung.