Fotografieren im Lesesaal
Hinweise zum Fotografieren von Archivgut
In diesem Bereich
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Im Lesesaal des Brandenburgischen Landeshauptarchivs dürfen Sie zu Ihrem privaten Gebrauch mit Kameras, Smartphones oder Tablets Aufnahmen von Archivgut anfertigen.
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Im Lesesaal des Brandenburgischen Landeshauptarchivs dürfen Sie zu Ihrem privaten Gebrauch mit Kameras, Smartphones oder Tablets Aufnahmen von Archivgut anfertigen.
Benutzungsdienst
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- benutzerdienst@ blha.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 5674-270
- Fax:
- +49 331 5674 212
Was darf fotografiert werden?
Es ist mitunter erforderlich, das Fotografieren für einzelne Akten einzuschränken oder mit Auflagen zu versehen. Dies gilt insbesondere zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten, schutzwürdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen.
Archivgut, aus dem Sie Aufnahmen anfertigen möchten, muss daher vorab dem Benutzungsdienst zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Bitte legen Sie immer nur ein Archivale vor.
Es ist mitunter erforderlich, das Fotografieren für einzelne Akten einzuschränken oder mit Auflagen zu versehen. Dies gilt insbesondere zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten, schutzwürdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen.
Archivgut, aus dem Sie Aufnahmen anfertigen möchten, muss daher vorab dem Benutzungsdienst zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Bitte legen Sie immer nur ein Archivale vor.
Wie Sie fotografieren dürfen
Für das Fotografieren gelten zum Schutz der Originale und aus Rücksicht auf die übrigen Besucher*innen folgende Vorgaben:
- Aufnahmen erfolgen nur an den gekennzeichneten Plätzen vor der Aufsicht.
- Karten, Pläne und andere Überformate dürfen nur am Kartentisch fotografiert werden.
- Das Fotografieren erfolgt geräuschlos und berührungsfrei. Flachbettscanner oder andere Aufnahmegräte, die in Kontakt mit dem Archivgut kommen, sind nicht erlaubt.
- Nutzen Sie bitte kein Blitzlicht oder andere zusätzliche Lichtquellen sowie Stative und andere technische Hilfsmittel. Für Aufnahmen am Kartentisch ist ein „Selfie-Stick“ zulässig.
- Für die Nutzung und das Fotografieren von gebundenen, gefalteten oder gerollten Vorlagen benutzen Sie bitte nur die vom Landeshauptarchiv bereitgestellten Hilfsmittel (Buchkeile, Bleischnüre etc.) benutzt werden.
- Das Anpressen im Falzbereich von gebundenen Objekten oder das Ausheften einzelner Dokumente ist nicht zulässig.
- Verändern Sie nie die Ordnung innerhalb eines Archivales (Reihenfolge der Blätter).
Tipp |
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich gern an den Benutzungsdienst.
Für das Fotografieren gelten zum Schutz der Originale und aus Rücksicht auf die übrigen Besucher*innen folgende Vorgaben:
- Aufnahmen erfolgen nur an den gekennzeichneten Plätzen vor der Aufsicht.
- Karten, Pläne und andere Überformate dürfen nur am Kartentisch fotografiert werden.
- Das Fotografieren erfolgt geräuschlos und berührungsfrei. Flachbettscanner oder andere Aufnahmegräte, die in Kontakt mit dem Archivgut kommen, sind nicht erlaubt.
- Nutzen Sie bitte kein Blitzlicht oder andere zusätzliche Lichtquellen sowie Stative und andere technische Hilfsmittel. Für Aufnahmen am Kartentisch ist ein „Selfie-Stick“ zulässig.
- Für die Nutzung und das Fotografieren von gebundenen, gefalteten oder gerollten Vorlagen benutzen Sie bitte nur die vom Landeshauptarchiv bereitgestellten Hilfsmittel (Buchkeile, Bleischnüre etc.) benutzt werden.
- Das Anpressen im Falzbereich von gebundenen Objekten oder das Ausheften einzelner Dokumente ist nicht zulässig.
- Verändern Sie nie die Ordnung innerhalb eines Archivales (Reihenfolge der Blätter).
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Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich gern an den Benutzungsdienst.
Eine Reproduktion beauftragen
Weiterhin können Sie für Reproduktionen beim Benutzungsdienst auch einen Fotoauftrag über unsere Bildstelle erteilen. Dafür gilt unsere Gebührenordnung.
Bitte beachten Sie, dass Sie Reproduktionen von Archivgut, Büchern oder urheberechtlich geschützten Werken nur zum privaten Gebrauch anfertigen dürfen. Eine Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
Weiterhin können Sie für Reproduktionen beim Benutzungsdienst auch einen Fotoauftrag über unsere Bildstelle erteilen. Dafür gilt unsere Gebührenordnung.
Bitte beachten Sie, dass Sie Reproduktionen von Archivgut, Büchern oder urheberechtlich geschützten Werken nur zum privaten Gebrauch anfertigen dürfen. Eine Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
Veröffentlichungsgenehmigung erfragen
Die Veröffentlichung von Aufnahmen des Archivguts bedarf der Zustimmung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Eine Veröffentlichungsgenehmigung erfragen Sie unter Angabe der konkreten Signatur und Blattnummer per E-Mail: poststelle@blha.brandenburg.de.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen des Archivguts bedarf der Zustimmung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Eine Veröffentlichungsgenehmigung erfragen Sie unter Angabe der konkreten Signatur und Blattnummer per E-Mail: poststelle@blha.brandenburg.de.