Erschließungsdaten der Hypotheken- und Grundbuchbände veröffentlicht

Ansicht eines aufgeschlagenen Grund- und Hypothekenbuchs von Potsdam

25. Februar 2019 – Die Online-Datenbank des Brandenburgischen Landeshauptarchivs ist aktualisiert. Mehr als 1,8 Millionen Datensätze stehen den Nutzerinnen und Nutzern bei ihrer Recherche zur Verfügung. Mit der Aktualisierung sind umfangreiche Erschließungsdaten veröffentlicht, die den Zugang zu einzelnen Beständen teils erheblich verbessern – so sind ab sofort mehr als 30.000 Hypotheken- und Grundbuchbände über die Datenbank zu finden.

Verzeichnung der Grundbuchbände

Ein im Sommer 2016 gestartetes Erschließungsprojekt zu den Grundbüchern konnte nach rund zweieinhalb Jahren erfolgreich beendet werden. Mit einem Gesamtumfang von 33.490 Grundbuchbänden aus dem Bestand Rep. 105 Zentrales Grundbucharchiv sind damit alle Teilbestände zu Grundbüchern in der Archivdatenbank verzeichnet. Damit wurde ein Projekt zügig zum Abschluss gebracht, über das wir in unserem Mitteilungsblatt 2017 ausführlich berichtet haben.

Anstelle der zuvor genutzten Ablieferungsverzeichnisse sind nun die Erschließungsdaten für alle Grundbücher in Buchform (Hypotheken- und Grundbuchbände) über die Online-Recherche zugänglich. Die bereitgestellten Erschließungsdaten erleichtern den Einstieg in die historische Grundbuchüberlieferung insbesondere für ortsgeschichtliche oder genealogische Forschungen. Interessierte Nutzerinnen und Nutzern können sich von nun an selbstständig über das Vorhandensein von Hypotheken- und Grundbüchern zu einem Ort informieren. Jeder Grundbuchband ist mit einer Signatur nachgewiesen.

Auch eine Anfrage kann sich lohnen

Insgesamt lassen sich etwa 72 Prozent des Gesamtbestandes in der Online-Datenbank des Landeshauptarchivs recherchieren. Sind Teilbestände oder Akten jedoch aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt nutzbar, können sie in der öffentlichen Suche gesperrt sein. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sie in der internen Version der Datenbank im Lesesaal zu recherchieren. Grundsätzlich haben Sie immer auch die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an das Landeshauptarchiv zu richten.

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