Die Landesgründung in Dokumenten #01

Eine Landesverfassung entsteht


Am 20. August 1992 trat mit der Verfassung des Landes Brandenburg die erste nach der Wiedervereinigung neu erarbeitete Landesverfassung in Kraft. Dem ging ein umfangreicher Abstimmungsprozess unter Beteiligung der Bevölkerung voran. Im Januar 1990 wurde für die Erarbeitung die „Arbeitsgruppe Landesverfassung“ im Auftrag des „Koordinierungsausschusses zur Bildung des Landes Brandenburg“ und mit der Zustimmung der Runden Tische der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus gebildet.

Schon im Mai 1990 legte die Arbeitsgruppe aus Staatswissenschaftler*innen und Jurist*innen einen ersten Verfassungsentwurf mit einem Aufruf zur öffentlichen Debatte vor (z. B. am 16. Mai 1990 in der „Märkischen Volksstimme“). Vorschläge, Hinweise, Kritiken und Veränderungswünsche sollten unmittelbar an den Koordinierungsausschuss übersandt werden.


Im September 1990 entstand, unter Berücksichtigung der Zuschriften aus der Bevölkerung, ein zweiter überarbeiteter Verfassungsentwurf. Der inzwischen neu gewählte Landtag erließ mit dem „Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg“ (13. Dezember 1990) eine gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung und setzte einen Verfassungsausschuss ein. Das Ergebnis der ersten Beratungsphase des Verfassungsausschusses war der dritte Entwurf, der dem Landtagspräsidenten für eine erneute öffentliche Debatte am 31. Mai 1991 vorgelegt wurde. Bis zum 15. September 1991 erreichten etwa 500 Zuschriften von Bürger*innen und Organisationen den Ausschuss.


Eine erneute Überarbeitung des Verfassungsentwurfes wurde vorgenommen. Mit der Überreichung eines vierten Entwurfes am 13. Dezember 1991 an den Landtagspräsidenten beendete der Ausschuss seine Arbeit. Nach der dritten Lesung im Landtag und insgesamt fünf Entwurfsfassungen stimmten die Abgeordneten 14. April 1992 über die Verfassung mit einer Mehrheit von 72 der 87 Abgeordneten im Landtag ab. Zwei Monate später, am 14. Juni 1992, wurde ein Volksentscheid durchgeführt und mit 94 Prozent der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 47,9 Prozent angenommen.

Archivfakt
Der Landtag kann nach dem Brandenburgischen Archivgesetz § 15 ein eigenes Archiv einrichten und unterhalten. Der Brandenburgische Landtag hat sich jedoch dafür entschieden, seine nicht mehr benötigten Unterlagen dem Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten. Somit fungiert das Landesarchiv auch als Parlamentsarchiv. Das Landeshauptarchiv hat bisher (Stand 2020) 187 laufende Meter Schriftgut aus dem Zeitraum von 1989 – 2009 übernommen. Die Drucksachen des Landtags werden ebenfalls laufend übernommen.


Zu den Akten in der Online-Datenbank (Datensätze)

Rep. 1000 Landtag Brandenburg Nr. 436

Rep. 1000 Landtag Brandenburg Nr. 437

Rep. 1000 Landtag Brandenburg Nr. 439

Zu den Beständen

Unterlagen des Verfassungsausschusses (Systematikpunkt)

Bestand Rep. 1000 Landtag Brandenburg

Weiterführende Informationen

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Verfassung? Ja, bitte!, 2017.

Landtag Brandenburg: ELVIS Parlamentsdokumentation, z. B. mit der Suche aller Dokumentenarten der 1. Wahlperiode [26.10.1990-11.10.1994], mit dem Schlagwort Landesverfassung.

Künzel, Werner, Brandenburgs Landesverfassung in Geschichte und Gegenwart. Hrsg. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Potsdam, 1994.

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