Grundbucharchiv

Geschlossene Grundbücher und Grundakten

Ein Kabinettsbeschluss der Landesregierung übertrug 1993 dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv die Aufgabe, geschlossene Grundbuchunterlagen aus den Amtsgerichten des Landes Brandenburg in einem Zentralen Grundbucharchiv zusammenzuführen. Seit dem Abschluss der Übernahmen Ende der 1990er Jahre befinden sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Grundbuchbestände in einer Größenordnung von ca. 2.000 lfm Grundbuchbänden und ca. 7.400 lfm Grundakten, in absoluten Zahlen ca. 33.500 Grundbuchbände in Buchform und ca. 500.000 Grundakten.

Die Unterlagen wurden als Bestand Rep. 105 Zentrales Grundbucharchiv aufgestellt. Für das Land Brandenburg ist darin die vollständige Überlieferung der bis 1953 in Buchform geführten Grundbücher vorhanden. Von den Grundakten liegen nur solche vor, zu denen die dazugehörigen Grundbuchblätter vor dem 3. Oktober 1990 geschlossenen wurden. Grundbücher und Grundakten sind nach Grundbuchbezirk (Ort), Band- und Blattnummer entsprechend dem Stand bei Schließung des Grundbuches verzeichnet.

Recherchemöglichkeiten

Vorhandene  Grundbücher in Buchform (Hypotheken- und Grundbuchbände) zu einem Ort lassen sich in der Online-Recherche der Archivdatenbank unter Nutzung der Volltextsuche zum Ortsnamen ermitteln.

Für die Recherche nach Grundakten, bezeichnet mit Band- und Blattnummer, steht die Grundaktendatenbank zur Verfügung. 

Nachdem sich die Datenbankanwendung in einem neuen Fenster geöffnet hat, gelangen Sie als externer Benutzer durch Anklicken von Anonymer Zugang zum Abfrageteil. Die Datenbank gibt Auskunft darüber, ob eine Grundakte zum betreffenden Grundbuchblatt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorhanden ist. Die Grundakte enthält in den meisten Fällen auch das Grundbuchhandblatt oder Grundbuchheft, das in der DDR seit 1953 an die Stelle des Grundbuches in Buchform (Grundbuchblatt im Grundbuchband) trat.

Zu beachten ist, dass die Grundaktenbestände noch nicht vollständig in der Datenbank erfasst werden konnten. Die Bestellfunktion der Datenbank ist derzeit leider nicht nutzbar. Bitte richten Sie im Einzelfall immer eine schriftliche Anfrage an das Brandenburgische Landeshauptarchiv zur gesuchten Grundakte.

Hinweise für die Klärung konkreter Grundstücksfragen

Die Ermittlung von Grundbuchunterlagen zu einem bestimmten Grundstück ist nur nach Mitteilung der Grundbuchbezeichnung nach Grundbuchbezirk (Ort), Band- und Blattzahl möglich. Benötigt wird hierfür die Bezeichnung des geschlossenen Grundbuchs (in der Regel erkennbar an Band- und Blattzahl), nicht die des aktuellen Grundbuches für das betreffende Grundstück. Verzeichnisse zur Feststellung älterer Grundbuchbezeichnungen ausgehend von aktuellen Grundbüchern, Eigentümern, Anschriften oder Flurstücksbezeichnungen liegen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv nicht vor.

Bei Recherchen nach älteren Grundbuchunterlagen empfiehlt sich zunächst eine Anfrage an das zuständige Amtsgericht (Grundbuchamt), das Auskunft über den Verbleib von Grundbüchern erteilt. In der Regel ist das Amtsgericht (Grundbuchamt) in der Lage, die Bezeichnung der geschlossenen Grundbücher anzugeben, unter denen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv recherchiert werden muss. Auch das zuständige Kataster- und Vermessungsamt kann um Auskunft zu historischen Grundbuchbezeichnungen ersucht werden.

Adressen und weiterführende Links finden Sie hier.

Die Benutzung geschlossener Grundbuchunterlagen – durch schriftliche Anfrage, verbunden mit der Bitte um Übersendung von Grundbuchkopien, oder durch  persönliche Einsichtnahme – erfordert die  Darlegung des berechtigten Interesses (ggf. unter Beifügung von Kopien geeigneter Dokumente wie z. B. Erbscheine, Grundbuchauszüge, Kaufverträge o. ä.). Für die Erledigung von Grundbuchanfragen wird in der Regel eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der geltenden Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv erhoben.