Fotografieren im Lesesaal

Um die Auswertung von Archivgut zu erleichtern, dürfen die Nutzerinnen und Nutzer des Brandenburgischen Landeshauptarchivs seit dem 1. Juli 2018 im Lesesaal fotografieren. Mit analogen und digitalen Kameras, Smartphones oder Tablets können zukünftig kostenfrei Aufnahmen von Archivalien für den privaten Gebrauch erstellt werden.

Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten, schutzwürdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen ist das Fotografieren bei einzelnen Beständen nur eingeschränkt möglich. Wie, wo und was fotografiert werden darf, erfahren Sie in unseren Hinweisen für die Benutzer. Auch im Lesesaal informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten. Neben dem Angebot, digitale Arbeitskopien mit Ihrer eigenen Kamera zu erstellen, können Sie auch weiterhin hochauflösende Scans der Archivalien bei der Bildstelle des Landeshauptarchivs bestellen.

Fotografieren von Archivgut – Hinweise für die Benutzer

 

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